Über 15.000 Stellungnahmen zu Reformplänen für Öffentlich-Rechtliche
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Satellitenschüsseln auf dem Gelände des Hessischen Rundfunks in Frankfurt am Main
Frankfurt a.M. (epd).

Zu den Reformplänen der Bundesländer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat die koordinierende rheinland-pfälzische Staatskanzlei mehr als 15.000 Stellungnahmen erhalten. Kurz vor Ablauf der Anhörungsfrist am 11. Oktober seien das bereits „deutlich mehr, als bei allen bisherigen Anhörungen eingegangen sind“, teilte die Staatskanzlei auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Mainz mit.

Die Stellungnahmen befassen sich demnach mit zahlreichen Themen. „Eine Aussage darüber, welche Themen im Schwerpunkt geäußert werden, ist erst nach Auswertung der Anhörung möglich, ebenso zum Tenor der Stellungnahmen“, erklärte die Staatskanzlei. Sofern das Einverständnis erteilt wurde, sollen die Stellungnahmen auf der Webseite der Rundfunkkommission veröffentlicht werden.

Öffentlich war vor allem über die Zukunft des Kultursenders 3sat debattiert worden. Er könnte mit dem deutsch-französischen Gemeinschaftssender Arte verschmolzen werden. Nach den Plänen der Rundfunkkommission der Bundesländer sollen mindestens 16 ARD-Hörfunkkanäle und knapp die Hälfte der 10 Fernseh-Spartensender von ARD und ZDF wegfallen. Das geht aus dem Entwurf für einen Reformstaatsvertrag hervor, zu dem jedermann Stellungnahmen einreichen konnte.

Petition von 125.000 Menschen unterschrieben

Eine auf der Plattform „innn.it“ gestartete Petition für den Erhalt von 3sat hatten bis Freitagmittag mehr als 125.000 Menschen unterschrieben. Zu den Erstunterzeichnern gehören der FDP-Politiker Gerhart Baum und die Schauspielerin Iris Berben. 3sat mit Hauptsitz in Mainz wird von ARD und ZDF gemeinsam mit dem Österreichischen Rundfunk (ORF) und der Schweizer SRG SSR betrieben.

Nach der Auswertung der Stellungnahmen soll der Staatsvertrag von den Länderchefs beraten werden. In Kraft treten kann dieser erst, wenn auch alle 16 Landesparlamente zugestimmt haben. Das wird frühestens im nächsten Sommer der Fall sein, bis dahin bleibt auch der Rundfunkbeitrag auf der jetzigen Höhe von 18,36 Euro pro Monat.

Zu den Reformplänen haben sich zahlreiche Akteure öffentlich mit Kritik zu Wort gemeldet. Mehrere Personalratsgremien von ARD, Deutschlandradio und Deutscher Welle teilten in einer gemeinsamen Stellungnahme mit: „Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Symbolkraft einer Streichung von Kanälen politisch eher gewollt ist als eine strategisch sinnvolle Ausrichtung für den Übergang ins digitale Zeitalter.“ Die Gremien monierten in dem Schreiben, das dem epd vorliegt, dass „der Entwurf für einen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag in dem veröffentlichten Reformpaket fehlt“.

Auch ein Bündnis aus Umwelt- und Wohlfahrtsverbänden sowie Gewerkschaften sieht den fehlenden Staatsvertrag zur Rundfunkfinanzierung als Hauptproblem. „Die Öffentlich-Rechtlichen haben einen Anspruch auf auskömmliche Finanzierung. Wenn die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten den Weg für die Beitragserhöhung versperren, ist das ein Verfassungsbruch“, sagte Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender und Mitunterzeichner der Erklärung.

Auch Diakonie äußert sich kritisch

Dem Bündnis unter Beteiligung der Diakonie Deutschland, der Caritas und der GEW zufolge bedrohen die Reformpläne „die publizistische Eigenständigkeit wie auch die redaktionelle Gestaltungsfreiheit der Rundfunkanstalten“. In der Folge reduziere sich die Angebotsvielfalt, und das Programm verliere an Nutzen und Relevanz für die Gesellschaft.

Darüber hinaus fordern mehrere deutsche und ausländische Filmhochschulen, 3sat zu erhalten. Eine Fusion von 3sat mit Arte würde „das ohnehin begrenzte Kulturangebot massiv schwächen“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme. Auch der Deutsche Musikrat teilte mit, die mögliche Fusion sei „kurzsichtig und fahrlässig“.

Mika Beuster, der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, monierte, dass die Reform derzeit „übers Knie gebrochen“ werde: „Sie findet ohne Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt und der Bevölkerung wird nur eine Frist von zwei Wochen eingeräumt, um sich zu äußern.“