Medienpolitik will Zahl der Sender von ARD und ZDF deutlich begrenzen
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Hauptsitz des ZDF in Mainz
Mainz (epd).

Die Rundfunkkommission der Bundesländer hat sich einstimmig auf den Entwurf eines Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geeinigt. „Der Entwurf beinhaltet eine qualitative Stärkung des Auftrages und quantitativ eine erhebliche Begrenzung, insbesondere bei der Zahl der Angebote“, teilte die rheinland-pfälzische Staatskanzlei dem Evangelischen Pressedienst (epd) am 19. September auf Anfrage mit.

Geplant ist demnach, dass 20 Hörfunkkanäle und knapp die Hälfte der zehn TV-Spartensender wegfallen. Zum Teil seien in der Entwurfsfassung noch verschiedene Varianten enthalten, zu denen sich die Rundfunkkommission Feedback aus einer öffentlichen Anhörung erhoffe, hieß es. Die Freigabe für die Anhörungen solle durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten erfolgen. Die Regierungschefs wollen sich am 26. September über die Reformpläne austauschen.

Mehrfachstrukturen vermeiden

Nach dem Vorschlag der Rundfunkkommission sollen bei den Spartensendern Portfolios gebildet werden zu den Themenbereichen „Kultur und Internationales“ (3sat und Arte), „Bildung, Information und Dokumentation“ (ZDFinfo, Tagesschau24, ARD-Alpha und Phoenix) sowie „Jüngere Menschen“ (Kika, Funk, ZDFneo und One). Innerhalb dieser „Schwerpunktkörbe“ solle eine Konsolidierung erfolgen. Damit könne je nach Ausgestaltung die Zahl um vier Kanäle reduziert werden.

Das Thema der Sportrechte sei in der Rundfunkkommission ebenfalls beraten worden, teilte die Staatskanzlei mit. Dies gelte auch für die Frage, wie die „Angemessenheit“ der Ausgaben für Sportrechte sinnvoll bestimmt werden könne. Die Praxis in den öffentlich-rechtlichen Sendern sei hier unterschiedlich. Eine finale Entscheidung dazu werde nach Auswertung der Anhörung erfolgen.

Außerdem habe die Kommission einen Vorschlag zur Neuordnung der Aufsicht über gemeinsame Angebote und Einrichtungen der ARD entwickelt. Ziel sei es, klare Verantwortungsbereiche zu schaffen und Mehrfachstrukturen zu vermeiden. Eine denkbare Variante sei, dass die Gremien der Anstalt des alle zwei Jahre wechselnden ARD-Vorsitzes die Aufsicht über gemeinsame Angebote wahrnehmen.

„Föderale DNA erhalten“

„Den Ländern ist bei der Reform der ARD insgesamt daran gelegen, die föderale DNA der ARD im Programm, aber auch in der Struktur zu erhalten“, erklärte die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, die in Medienfragen federführend ist. Anstelle einer zentralen ARD-Geschäftsführung favorisierten die Länder daher ein „konsequentes Federführermodell“.

Der Reformstaatsvertrag sei das Dach über dem Medienstaatsvertrag, den Staatsverträgen für ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, erläuterte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) im Netzwerk LinkedIn. „Weniger Hörfunkwellen, weniger Spartenkanäle, weniger Apps, dafür eine gemeinsame digitale Plattform, mehr Zusammenarbeit, effizientere Strukturen“ bedeuteten eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Diese Strukturreformen würden in der Zukunft zu Einsparungen führen, allerdings „nicht jetzt und unverzüglich“, erklärte Raab. Deshalb sei im neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag vorgesehen, den Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent auf dann 18,94 Euro pro Monat anzuheben. Dies hatte die zuständige Finanzkommission KEF empfohlen, mehrere Länder hatten aber Widerstand gegen die Erhöhung angekündigt.