Die CDU-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst aus Nordrhein-Westfalen und Michael Kretschmer aus Sachsen stellen ein rechtssicheres und breit akzeptiertes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Aussicht. Das Verfahren der Beitragsfestsetzung müsse „robuster werden, demokratiesicher gemacht werden“, sagte Kretschmer, ohne Details zu nennen. Er verwies auf die nächste Ministerpräsidentenkonferenz am 12. Dezember, bei der eine Entscheidung fallen soll.
Wüst sagte im „Interview der Woche“ des Deutschlandfunks, er rechne, auch aufseiten der öffentlich-rechtlichen Sender, mit einer Akzeptanz des Vorschlags zur künftigen Rundfunkfunkfinanzierung. „Eine ordentliche Lösung“ werde es unnötig machen, dass die Anstalten beim Bundesverfassungsgericht klagen.
Keine Entscheidung bei Ministerpräsidentenkonferenz
Laut Kretschmer soll es dabei bleiben, dass die Politik einen Auftrag für den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk vorgibt und eine unabhängige Kommission den Finanzbedarf ermittelt. Der letzte Schritt müsse aber „nachgearbeitet“ werden, bei dem alle Landesparlamente einem von den Ministerpräsidenten unterschriebenen Staatsvertrag zustimmen. Die Rechte der Abgeordneten müssten gewahrt bleiben, sie müssten das letzte Wort haben, sagte der CDU-Politiker am 25. Oktober im „heute journal“ des ZDF.
Bei ihrem Treffen in Leipzig hatten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer am 25. Oktober zwar auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt, die unter anderem weniger Hörfunkkanäle und TV-Spartensender vorsieht, aber noch keinen Beschluss zum künftigen Rundfunkbeitrag gefasst. Stattdessen soll bis Dezember ein neues Finanzierungsmodell gefunden werden.
2021 musste Karlsruhe Erhöhung anordnen
Über den Rundfunkbeitrag wird seit Monaten diskutiert. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich zum Jahreswechsel empfohlen. Die Medienpolitik darf nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen.
Nachdem der Landtag in Sachsen-Anhalt 2020 dem damals unterzeichneten Vertrag nicht zugestimmt hatte, hatten sich ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gewehrt. Das oberste deutsche Gericht hatte die Erhöhung im Sommer 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro schließlich angeordnet.
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist weiter gegen eine Beitragserhöhung zum nächsten Jahr. „Wir leben im zweiten Jahr einer Rezession, da müssen alle Maß halten“, sagte er am Freitag dem Bayerischen Rundfunk. Zugleich warnte er die Intendantinnen und Intendanten davor, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Er fände es ein seltsames Vorgehen, wenn die öffentlich-rechtlichen Sender ganz bewusst in einen Konflikt gehen.
Lob für Reform der Öffentlich-Rechtlichen
Der Publizist und Medienmanager Roger de Weck lobte die Entscheidung der Bundesländer. Die Ministerpräsidentenkonferenz habe die größte Reform der öffentlich-rechtlichen Medien seit Gründung des ZDF 1961 beschlossen, schrieb de Weck am Wochenende im Netzwerk LinkedIn. Zugleich sprach er sich für die Unterstützung privater Medienunternehmen aus.
Auf staatsferne Weise werde die öffentliche Hand den Journalismus privater Medien unterstützen müssen, bevor sich „Medienwüsten“ ausdehnten sowie die Konzentration von Medien und Medienmacht überhandnähmen. „Journalismus ist eine elementare Infrastruktur der Demokratie. Diese Infrastruktur instand zu halten, ist eine elementare Staatsaufgabe“, schrieb der ehemalige Generaldirektor der öffentlich-rechtlichen Schweizer Rundfunkgesellschaft SRF. Roger de Weck hatte dem sogenannten Zukunftsrat angehört, der im Auftrag der Bundesländer Vorschläge zu Veränderungen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland gemacht hatte.