Verband: Einführung der Bezahlkarte in NRW führt zu "Flickenteppich"
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Bezahlkarte für Asylsuchende.
Schwerte, Düsseldorf (epd).

Der Städte- und Gemeindebund NRW kritisiert eine fehlende landesweit einheitliche Regelung bei der Einführung der Bezahlkarte für Asylsuchende in NRW. Durch die Einführung einer sogenannten Opt-Out-Regelung, die den Städten und Gemeinden die Entscheidung über eine Bezahlkarte überlasse, sei eine politisch heikle Frage „auf die Kommunen abgewälzt“ worden, sagte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, Christoph Landscheidt, anlässlich einer Sitzung des Präsidiums in Schwerte. Damit entstehe in NRW ein „Flickenteppich an Einzelregelungen“.

Schon heute zeige sich, dass etliche Kommunen von der Einführung absehen werden. „Ein landesweit einheitliches Verfahren ist damit obsolet, und die Bezahlkarte kann ihren eigentlichen, ohnehin umstrittenen Zweck kaum noch erfüllen“, betonte Landscheidt, der auch Bürgermeister der Stadt Kamp-Lintfort (Kreis Wesel) ist. Die Bezahlkarte in der aktuellen Form reduziere weder Anreize zur irregulären Einreise, noch entlaste sie die Kommunen.

„Die Kommunen stehen jetzt vor einer Menge praktischer und rechtlicher Fragen“, beklagte der SPD-Politiker. Das Verfahren führe zu einem „erheblichen administrativen Mehraufwand“. Es sei deshalb unerlässlich, dass die Landesregierung den Kommunen die vollständigen Einführungs- und Betriebskosten der Bezahlkarte erstatte. Der Städte- und Gemeindebund nahm diese Forderung auch in einem entsprechenden Beschluss auf.

Mit der Bezahlkarte können Asylsuchende bargeldlos zahlen und monatlich bis zu 50 Euro Bargeld pro Person abheben. In Härtefällen kann die Summe auch höher sein. Die Bezahlkarten werden derzeit vom Land NRW in den ersten Landeseinrichtungen verteilt. In den Kommunen soll die Einführung im zweiten Quartal beginnen - sofern sie sich denn für eine Einführung aussprechen.