
In Nordrhein-Westfalen können Vereine und Organisationen wieder online Unterstützung für ihre Maßnahmen im Bereich Inklusion beantragen. Das Programm „Inklusionsscheck NRW“ werde auch in diesem Jahr fortgeführt, teilte Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Sonntag in Düsseldorf mit. Das Land unterstütze mit insgesamt 500.000 Euro Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen. Vereine und Initiativen können demnach ab sofort wieder eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro beantragen, zum Beispiel für Veranstaltungen, Fortbildungen oder barrierefreie Kommunikation. Landesweit können in diesem Jahr insgesamt 250 Projekte finanziell gefördert werden.
Der Sozialminister nannte das vergangene Jahr ein „Rekordjahr für den Inklusionsscheck“ mit 376 beteiligten Vereinen und Organisationen. Ob bei einer Sportveranstaltung für Menschen mit und ohne Behinderung oder bei einem inklusiven Kulturprojekt - „beim Inklusionsscheck geht es darum, Ideen umzusetzen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen voranbringen“.
Die Maßnahmen müssten grundsätzlich dazu dienen, Barrierefreiheit herzustellen, sodass alle Menschen unabhängig von einer Behinderung an den Angeboten teilnehmen können. Auch die Anschaffung von technischen Hilfen oder personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation, beispielsweise über Gebärdendolmetscher, sei daher förderfähig, hieß es. Voraussetzung für eine Bewilligung der Förderung ist, dass sich die Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten und die finanzielle Unterstützung gezielt für die inklusive Ausgestaltung des Angebots eingesetzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch in diesem Jahr durchgeführt werden.