Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) begrüßt die weitgehende Zustimmung von Krankenhäusern und der Regierungsbezirke zu den am 1. April in Kraft tretenden neuen Regelungen für NRW. Bislang gebe es fünf Klagen von Krankenhäusern gegen die von seinem Ministerium beschlossenen Streichungen von Versorgungsaufträgen durch das Land, sagte der Minister in Düsseldorf. Angesichts der Vielzahl von Kliniken im Land sei die Zahl der Klagen gegen die Mitte Dezember mitgeteilten Feststellungsbescheide des Gesundheitsministeriums „sehr gering“, sagte Helmut Watzlawik, Leiter der Abteilung Krankenhausversorgung des Ministeriums.
Laumann betonte, die schwarz-grüne Landesregierung habe das bundesweit erste Krankenhausplanungsverfahren auf die Beine gestellt, bei dem „nicht anhand von Betten, sondern anhand von Leistungsgruppen mit klaren Qualitätsstandards und eindeutigen Erreichungsvorgaben für die Notfallversorung geplant wurde“. Jetzt stehe fest, zu welchen Veränderungen es in der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft kommen werde. Laumann kündigte an, auch in den übrigen Regierungsbezirke in NRW die jeweiligen Ergebnisse öffentlich vorzustellen. Der Minister rechnet nach eigenen Worten mit weiteren Klagen gegen die neuen Regeln der NRW-Krankenhausplanung.
Bei gravierenden Eingriffen würden die Patienten nunmehr nicht in das nächste, sondern in das für ihre Erkrankung fachlich auch bestens geeignete Krankenhaus eingeliefert werden, erläuterte der Gesundheitsminister. Es sei gewährleistet, „dass 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger im Land von ihrer Wohnung aus in 20 Minuten das für sie am besten geeignete Krankenhaus erreichen“. Dies gelte nicht nur für die Städte, sondern auch für ländliche Regionen.
Aufgrund ihrer Notfallrelevanz hat das Ministerium in den Leistungsgruppen Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin beinahe alle Anträge der Kliniken berücksichtigt. Anders sieht es dagegen bei gut planbaren Operationen etwa in der Orthopädie aus. Hier wurden im Regierungsbezirk Düsseldorf im Bereich der Knie-Operationen von 60 Anträgen nur 37 Zuweisungen erteilt, was einem Minus von 36 Prozent entspricht.
Bei Hüftoperationen ging die Zahl der Klinikzuweisungen durch das Land dem Minister zufolge sogar um 47 Prozent zurück. 66 Krankenhäuser hatten hier die Zulassung beantragt, nur 35 von ihnen hatten eine erhalten. Auch im Bereich der Krebs-Operationen sei eine Konzentration auf weniger Standorte mit mehr Erfahrung und Expertise dringend erforderlich, hieß es. So wurden für die Behandlung von Leberkrebs von 33 Anträgen nur neun Zuweisungen (minus 73 Prozent), für die Behandlung von Speiseröhrenkrebs von 33 Anträgen nur elf Zuweisungen (minus 56 Prozent) erteilt. Konzentrationen gibt es bei den Klinikbehandlungen bei Eierstock- und bei Bauchspeichelkrebs mit lediglich acht beziehungsweise 15 Zuweisungen.