Juristin für Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
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Themenfoto Schwangerschaftsabbruch
Trier (epd).

Die Rechtswissenschaftlerin Carina Dorneck plädiert für eine Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches. „Das Strafrecht muss - als das schärfste Schwert des Staates - stets Ultima Ratio sein“, sagte die Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Trier. „Schwangerschaftsabbrüche sind aber höchst individuelle Entscheidungen, die das eigene Leben und den eigenen Körper betreffen.“ Dementsprechend würde eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches „diese sehr persönliche Entscheidung entkriminalisieren und so auch enttabuisieren“.

Bislang regelt Paragraf 218 im Strafgesetzbuch, dass Abtreibungen grundsätzlich strafbar sind, aber bis zur zwölften Woche straffrei bleiben - nach verpflichtender vorheriger Beratung der Schwangeren. „Der Regelfall, also der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen durchgeführt von medizinischem Personal, könnte in Paragraf 218 und 218a gestrichen werden“, betonte Dorneck. „Eine neue Regelung sollte dann das Recht auf einen straflosen Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase sicherstellen.“ Die Definition der Frühphase sei momentan noch in der Diskussion.

Das Strafrecht könnte und sollte allerdings weiter gewisse Formen von Schwangerschaftsabbrüchen als Straftatbestände regeln, sagte die Hochschulprofessorin. Dazu gehöre etwa ein Abbruch gegen den Willen der Schwangeren, in der Spätphase oder durch nicht medizinisch Ausgebildete.

Mit Blick auf die Beratungspflicht erklärte die Wissenschaftlerin, dass so eine grundsätzlich bestehen bleiben könne, wenn sie ergebnisoffen erfolge. Dass die Beratung mindestens drei Tage vor dem Abbruch stattfinden müsse, sei jedoch umstritten, da es keine medizinische, psychologische oder andere empirische Grundlage dafür gebe.

Anfang des Jahres hatte die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die für die Bundesregierung Möglichkeiten für eine Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen sollte, ihren Abschlussbericht vorgestellt. Darin empfiehlt sie eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts. Zumindest Schwangerschaftsabbrüche in der frühen Phase sollen nach ihrer Auffassung erlaubt und nicht mehr im Strafrecht reguliert werden.