
Fast die Hälfte der Städte und Gemeinden in NRW hat keine kommunalpolitische Interessenvertretung von und für Menschen mit Behinderungen. In 41 Prozent der NRW-Kommunen gebe es weder Behindertenbeauftragte noch Behinderten- oder Inklusionsbeiräte, teilte die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Selbsthilfe NRW in Münster mit Verweis auf eine eigene Recherche mit. 16 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention gebe es damit immer noch „deutliche Lücken im Bereich der politischen Teilhabemöglichkeiten“.
Nach der Erhebung verfügen knapp 44 Prozent der NRW-Kommunen über einen Behindertenbeauftragten, in 25 Prozent der Gemeinden, Städte und Kreise gibt es Behindertenbeiräte. In 9,6 Prozent der Kommunen gibt es beides. Hauptamtliche Beauftragte sind demnach vor allem in größeren Kommunen tätig, in kleineren kreisangehörigen Städten und Gemeinden kommen häufiger Ehrenamtliche zum Einsatz. Untersucht wurden alle 396 Städte und Gemeinden sowie 31 Kreise in NRW.
Ob Menschen mit Behinderungen politisch mitbestimmen könnten, hänge somit stark von ihrem Wohnort ab, kritisierte LAG-Geschäftsführerin Melanie Ahlke. „Ohne solche Vertretungen werden die Interessen von Menschen mit Behinderungen nicht systematisch berücksichtigt.“ Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssten sich selbst um ihre Belange kümmern, hätten keine feste Anlaufstelle und kaum Möglichkeiten, das Leben vor Ort aktiv mitzugestalten. Deshalb müssten alle Städte und Gemeinden eine verbindliche Form der Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen bieten, forderte Ahlke.