Der thüringische Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer kritisiert, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Bericht zur AfD nicht vor der Bundestagswahl am 23. Februar vorlegen will. Es sei „höchst bedauerlich“, dass sich das Bundesamt auf eine sogenannte Neutralitätspflicht berufe und eine „Mäßigung im Wahlkampf“ in den Vordergrund stelle, sagte Kramer am Montag im Deutschlandfunk. Er verwies auf den gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes, die Öffentlichkeit zu informieren.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet an einem Bericht, ob die AfD bundesweit von einem Verdachtsfall hochgestuft und zu einer gesichert rechtsextremistischen Partei erklärt wird. Kramer sagte, beim AfD-Bundesparteitag am Wochenende im sächsischen Riesa habe die Partei ganz deutlich ihren „völkischen Nationalismus“ und ihre Verfassungsfeindlichkeit gezeigt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Frühjahr 2024 entschieden, dass die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall behandelt werden darf. Damit darf er die Rechtsaußen-Partei unter anderem mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Das OVG sah bei der AfD insgesamt hinreichende Anhaltspunkte für Bestrebungen, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Partei will den Fall dennoch vom Bundesverwaltungsgericht klären lassen.