Städte wollen beim Silvester-Feuerwerk mehr selbst regeln
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Silvesterfeuerwerk
Düsseldorf (epd).

Einige Städte wünschen sich mehr Befugnisse, um das Böllern zum Jahreswechsel in geordnete Bahnen zu lenken. Die Kommunen sollten nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob und in welchem Rahmen sie privates Feuerwerk zum Jahreswechsel zulassen, teilte die Bremer Gesundheitsbehörde dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Auch die Städte Hannover, Kassel, Karlsruhe, Mainz, München, Nürnberg und Stuttgart möchten stärker selbst entscheiden.

Um bei Bedarf einzuschreiten, wäre ein größerer Gestaltungsspielraum für die Kommunen hilfreich, hieß es aus Hannover. Stuttgart würde gerne besonders belastete Gebiete wie Aussichtspunkte in den Verbotsbereich aufnehmen, das müsste per Bundesgesetz ermöglicht werden.

„Seit Jahren wird eine Änderung der Sprengstoffverordnung im Bund diskutiert, passiert ist aber nichts“, kritisierte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Die Städte bräuchten unbedingt eine Ermächtigungsgrundlage, um privates Feuerwerk im öffentlichen Raum einfacher zu beschränken. Bislang müssen dafür explizit eine besondere Gefahrenlage oder eine außergewöhnliche bauliche Situation gegeben sein.

Die Verordnung zum Sprengstoffgesetz sieht vor, dass bundesweit an Silvester und Neujahr Kleinfeuerwerk von jedem Menschen ab 18 Jahren abgebrannt werden darf. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie „besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“ ist Böllern aber grundsätzlich verboten. Die Stadt Mainz zum Beispiel würde es begrüßen, wenn auch Einrichtungen für Tiere generell geschützt würden.

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten sehen zahlreiche deutsche Großstädte auch zum bevorstehenden Jahreswechsel zeitlich begrenzte Böllerverbote an neuralgischen Punkten vor, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab. So gilt zum Beispiel in Köln für große Bereiche der Innenstadt ein Böllerverbot, rund um den Dom dürfen die Feiernden auch keine anderen Feuerwerkskörper dabeihaben.

Düsseldorf hat für die Altstadt und die Rheinuferpromenade ein Böller- und Feuerwerksverbot verhängt. Das Gleiche gilt für den Domplatz und den Prinzipalmarkt in Münster und Teile der Bochumer Innenstadt. In Bielefeld dürfen im Neuen Bahnhofsviertel mit seiner „Partymeile“ sowie im Bereich der Sparrenburg weder Böller noch Raketen gezündet werden.

Frankfurt am Main weitet seine Verbotszonen im Vergleich zum Vorjahr aus. Sie umfassen die Fußgängerbrücke Eiserner Steg über den Main sowie die zentrale Fußgängerzone auf der Zeil mit den beiden belebten Plätzen Hauptwache und Konstablerwache. In Hamburg gilt ein Böllerverbot auf dem Rathausmarkt und an der Binnenalster, in Stuttgart wird der Stadtkern besonders mit einer Verbotszone geschützt, und München lässt zeitweise am Marienplatz, in der Fußgängerzone in der Altstadt und am Viktualienmarkt kein Feuerwerk zu.

Auch Städte mit historischen Altstädten wie Limburg, Lüneburg, Marburg und Regensburg gehen auf Nummer sicher. Marburg verbietet wie in den vergangenen Jahren ein Feuerwerk in der kompletten Oberstadt. Grund sei die hohe Brandgefahr zwischen den Fachwerkhäusern, hieß es vonseiten der Stadt. In Limburg ist Feuerwerk in der gesamten Altstadt, auf der Alten Lahnbrücke und dem Domplatz verboten. Und auch Lüneburg und Regensburg lassen Böllern in ihren Altstädten nicht zu.

Andere Städte indes verzichten auf Verbote für privates Feuerwerk in der Silvesternacht. Aus Essen hieß es, die rechtliche Umsetzung eines Böllerverbotes im gesamten Stadtgebiet oder in einzelnen Bereichen setze eine konkrete Gefahrenlage voraus, die so nicht gegeben sei. Auch seien Verbote schwer zu kontrollieren, das setze viel Personal voraus. Die Stadt Dortmund verzichtet ebenfalls auf Verbotszonen in der Innenstadt.