Die ab 1. Januar von Umweltschützern befürchteten Rodungsarbeiten am sogenannten Sündenwäldchen in Manheim bei Kerpen haben noch nicht begonnen. Wie der Energiekonzern RWE Power AG am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte, finden derzeit keine Rodungsarbeiten dort statt. Ein konkreter Zeitplan könne noch nicht benannt werden, sagte ein RWE-Sprecher. Er verwies darauf, dass das kleine Waldstück außerhalb des Hambacher Forstes auf dem Betriebsgelände von RWE liege.
Die Inanspruchnahme dieser Fläche sei im Zuge von planmäßigen und von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigten Arbeiten zur Gestaltung des künftigen Hambacher Sees erforderlich, erklärte der RWE-Sprecher. Das gewonnene Material werde „für den Aufbau von sicheren und stabilen Böschungen“ benötigt. Dies sei gemäß der Leitentscheidung vorgesehen und vom Braunkohlenausschuss beschlossen worden. Kohle solle dort nicht gefördert werden.
Umweltschützer befürchten weiterhin mögliche Rodungen und demonstrierten am Montag ab den frühen Morgenstunden erneut für den Erhalt des „Sündenwäldchens“ mit einem „Dreikönigsfrühstück“ auf Initiative des Naturschutzbunds (Nabu) Mönchengladbach. Wie der Waldpädagoge Michael Zobel dem epd berichtete, nahmen bis in den Nachmittag in der Summe rund 100 Menschen vor Ort teil. Dazu zählten neben Vertretern von Umweltschutzorganisationen wie dem BUND NRW und Greenpeace Köln auch Mitglieder der Initiativen „Buirer für Buir“, „Die Kirche(n) im Dorf lassen“ und „Fridays for Future Köln“. Vor Ort halten sich zudem dauerhaft Mitglieder einer Mahnwache auf, die sich an der Aktion beteiligten.
Gegen die Zulassung eines neuen Hauptbetriebsplans für die RWE Power AG, der die Fortführung des Braunkohle-Tagebaus ab dem 1. Januar 2025 regelt, hatte der NRW-Landesverband des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am 3. Januar beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage eingereicht. Der Hauptbetriebsplan umfasse die weitere Abbaggerung der sogenannten Manheimer Bucht in den kommenden drei Jahren, erläuterte der BUND NRW. In dem Geltungsbereich lägen wichtige Grünzüge und das etwa sechs Hektar große „Sündenwäldchen“. Bei den betroffenen Flächen gehe es RWE um Millionen Tonnen an Kies und Abraum, die der Energiekonzern für die Gestaltung der Tagebau-Böschungen gewinnen wolle.
Zudem hat der BUND NRW den Erlass einer Zwischenverfügung beantragt, mit der bevorstehende Rodungsmaßnahmen im Umfeld des Hambacher Waldes unterbunden werden sollen. Ziel sei es, Biotopverbundstrukturen zu retten. Der Landesgeschäftsführer der Umweltschutzorganisation, Dirk Jansen, erläuterte, mit den Klagen und weiteren Protesten mögliche Rodungen zunächst bis zum Ende der Rodungssaison am 28. Februar verhindern zu wollen.
„Eine Rodung ist unseres Erachtens rechtswidrig, da RWE die vorgeschriebenen Artenschutzmaßnahmen nachweislich nicht ergriffen hat“, erklärte er mit Blick auf eine geschützte Fledermauspopulation. Zwar habe die Landesregierung beschlossen, im Süden des Tagebaus eine neue Waldvernetzung zu gestalten, doch stehe deren Realisierung aus. Zudem gebe es Zweifel, ob der angedachte Ökokorridor seine Funktion erfüllen könne. Es drohe die ökologische Verinselung des Hambacher Waldes.
Der Hambacher Wald oder Hambacher Forst am Tagebau Hambach liegt zwischen Köln und Aachen und besteht heute aus Teilflächen, überwiegend im Gebiet der Stadt Kerpen. 2018 wurde ein Rodungsstopp für den Hambacher Wald verhängt. Der Kampf um seinen Erhalt wurde überregional etwa durch Aktionen mit Baumhausbesetzungen bekannt.