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Der Deutsche Richterbund hat von einer neuen Bundesregierung eine Korrektur des Cannabisgesetzes gefordert. Das Gesetz habe sich „als das befürchtete Bürokratiemonster erwiesen, das Behörden und Gerichten viel unnötige Arbeit aufbürdet“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das Gesetz strotze vor Widersprüchen und Unklarheiten.
Die Neuregelung befeuere zudem die Cannabis-Nachfrage auf dem Schwarzmarkt, sagte Rebehn. Die Mengen für den Gelegenheitskonsum seien „deutlich zu groß“. Während die Begleitkriminalität floriere, Drogenbanden zunehmend mit brutaler Gewalt auftreten würden, lege das Gesetz den Strafverfolgern noch Steine in den Weg.
Zudem verjähre der strafbare Handel mit größeren Mengen Cannabis nunmehr bereits nach fünf Jahren, kritisierte Rebehn. So könnten ausgerechnet Drogenkriminelle, die gegen Strafgesetze verstoßen, vom Cannabisgesetz profitieren.
Die frühere Ampel-Regierung von SPD, Grünen und FDP hat den Konsum von Cannabis entkriminalisiert und den Anbau unter strengen Auflagen legalisiert. Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen seitdem bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Im Eigenanbau sind drei Pflanzen erlaubt. Zugleich hatte die Ampel-Regierung das Budget für Präventionsprojekte erhöht. Die Union kündigte in einem „Sofortprogramm“ an, die Legalisierung wieder abzuschaffen.