Umweltschützer setzen ihre Proteste gegen die geplante Rodung des Sündenwäldchens am Braunkohle-Tagebau Hambach fort. Am 26. Januar beginnt um 12 Uhr ein weiterer Waldspaziergang ab Kirche Manheim, dem nahegelegenen Ortsteil von Kerpen, kündigte der Waldpädagoge Michael Zobel mit Mitstreitern und Bürgerinitiativen an. „Das Mahnwache-Verbot wurde vom Verwaltungsgericht Köln aufgehoben, eine krachende Blamage für RWE und die Versammlungsbehörde“, erklärten sie. Nun würden die Proteste gegen die Rodung fortgesetzt. Ab 1. Februar sei mit dem Start der Rodung zu rechnen.
Die Initiativen wie HambiSupportAachen, Buirer für Buir, Mawalü und Sündi bleibt sowie die Umweltschutzorganisation BUND befürchten, dass bereits im Vorfeld von dem Energiekonzern RWE „Fakten geschaffen“ würden. Zwischen dem etwa sechs Hektar großen Sündenwäldchen und dem östlich gelegenen Waldstück Steinheide sollten schon zuvor alle Grünstrukturen und damit die Lebensadern des westlich gelegenen Hambacher Waldes vernichtet werden, erklärten sie.
Der Hambacher Wald steht unter Rodungsschutz. Das östlich gelegene Sündenwäldchen hingegen liegt auf RWE-Tagebau-Gebiet. Der Konzern will dort keine Kohle fördern, aber den Abraum zur Sicherung von Böschungen am Tagebau Hambach verwenden.
Die nordrhein-westfälische Klimaschutzministerin Mona Neubaur (Grüne) hatte dem Landtagsausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie berichtet und auf den zeitlich begrenzten Rodungsschutz für einzelne Bäume verwiesen, solange sie als Winterquartier für Fledermäuse dienen. Die bergbauliche Inanspruchnahme des Waldstücks stehe gemäß Betriebsplanung ab 2026 an. „Die dafür notwendigen Rodungen und weiteren vorbereitenden Arbeiten müssen nach Auskunft des Unternehmens allerdings mit längerem zeitlichen Vorlauf bereits in 2025 starten“, heißt es in dem Bericht der Ministerin. Rodungen dürften noch bis Ende Februar erfolgen. Die Ministerin verwies zudem darauf, dass das „Sündenwäldchen“ nicht Bestandteil des geplanten Waldvernetzungskonzepts und Biotopverbunds sei, der im Umfeld des Tagebaus Hambach entstehen soll.
Gegen die Zulassung eines neuen Hauptbetriebsplans für die RWE Power AG, der die Fortführung des Braunkohle-Tagebaus ab dem 1. Januar 2025 regelt, hatte der NRW-Landesverband des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am 3. Januar beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage eingereicht. Der Hauptbetriebsplan umfasst die weitere Abbaggerung der sogenannten Manheimer Bucht in den kommenden drei Jahren. In dem Geltungsbereich lägen wichtige Grünzüge und das Sündenwäldchen, betonte der BUND.
Zudem hat der BUND NRW den Erlass einer Zwischenverfügung beantragt, mit der Rodungsmaßnahmen im Umfeld des Hambacher Waldes unterbunden werden sollen. Ziel sei es, Biotopverbundstrukturen zu retten. Der Landesgeschäftsführer der Umweltschutzorganisation, Dirk Jansen, mahnte wiederholt, es drohe im Falle der Rodung des Sündenwäldchens eine ökologische Verinselung des westlich davon gelegenen Hambacher Waldes. Der Hambacher Wald oder Hambacher Forst besteht heute aus Teilflächen. 2018 wurde ein Rodungsstopp für den Hambacher Wald verhängt.