Die Bundespolizei verhängt mit Blick auf den „Sessionsstart“ des rheinischen Karnevals am 11.11. ein zeitlich befristetes Verbot zum Mitführen von Waffen. Vom 11. November bis zum darauffolgenden Morgen gelte in den Hauptbahnhöfen Köln und Bonn sowie am Bahnhof Köln-Süd ein Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen zum Schutz aller Reisenden, wie die Bundespolizei in Sankt Augustin bei Bonn mitteilte. Bei Verstößen könne die Polizei Platzverweise, Bahnhofsverbote und Beförderungsausschlüsse aussprechen oder Zwangsgelder von bis zu 200 Euro verhängen.
Die Bundespolizei verwies auf anhaltend hohe Zahlen von Gewaltdelikten im Zusammenhang mit Messern oder Schlagringen in den Hauptbahnhöfen Köln und Bonn sowie am Bahnhof Köln-Süd. Unter Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln komme es in Bahnhöfen immer wieder zu Konflikten, teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen. Die Bundespolizei kündigte verstärkte Kontrollen an. Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 11. November ab 6 Uhr bis 12. November bis 6 Uhr.