Die Umweltschutzorganisation Nabu sieht ausgewiesene Schutzflächen in Nordrhein-Westfalen nur unzureichend für bedrohte Arten geschützt. NRW sei weit davon entfernt, das internationale Ziel, 30 Prozent seiner Landesfläche bis 2030 wirksam zu schützen, zu erreichen, erklärte der Naturschutzbund (Nabu) NRW am Montag in Düsseldorf.
Die Organisation verwies auf Ergebnisse einer deutschlandweiten Nabu-Studie zu Schutzgebieten in den Bundesländern. NRW stehe vor einer „stillen Krise“, hieß es. Nur in einem Umfang von 0,3 Prozent seien Schutzgebiete wirklich gut geschützt, während zwölf Prozent als Naturschutz- und sogenannte FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) erhebliche Lücken im Schutz aufwiesen.
Nabu-Landesvorsitzende Heide Naderer nannte die Lage in NRW-Vogelschutzgebieten besonders gravierend. Dies sei ein Mangel, der auch im laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren zum Gebiet „Unterer Niederrhein“ aufgezeigt werde, wo die Population geschützter Vogelarten deutlich zurückgegangen sei, erläuterte sie. „Während die EU-Kommission die Missstände aufdeckt, wird mitten in einem der betroffenen Schutzgebiete der Bau einer Windkraftanlage geplant.“
Wie die Informationsseite der Stadt Aachen zu Fragen der EU, „Europe direct“ schildert, hat die Kommission bereits im März ein Aufforderungsschreiben an Deutschland zum Gebiet „Unterer Niederrhein“ übermittelt.
Die Nabu-Studie zeige, dass viele Gebiete in NRW nicht die erforderlichen Managementstandards erfüllen. In Naturschutzgebieten fehlten klare Schutzziele, verbindliche Maßnahmenpläne und effektives Monitoring, kritisierte Naderer. Als ein positives Beispiel für gelingenden Naturschutz könne hingegen das FFH-Gebiet Fleuthkuhlen am Niederrhein genannt werden. Hier sei durch Kooperationen zwischen Nabu, der NRW-Stiftung und lokalen Landwirten das Gebiet zu einem Naturrefugium entwickelt worden.
Hintergrund der Nabu-Untersuchung ist, dass im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie und des Weltnaturabkommens die EU-Mitgliedsstaaten 30 Prozent ihrer Landesfläche unter wirksamen Schutz für die Biodiversität stellen müssen. Die von der EU-Kommission formulierten Kriterien beziehungsweise organisatorischen Rahmenbedingungen wie definierte Schutzziele, rechtliche Gebietssicherung, Maßnahmenpläne und Überwachung sollte demnach in allen gemeldeten Schutzgebieten erfüllt und in Schutzgebietsverordnungen verankert sein.