NABU NRW fordert klaren Rahmen für ökologisch wertvolle Solarparks
s:18:"Photovoltaikanlage";
Photovoltaikanlage
Düsseldorf (epd).

Die Naturschutzorganisation Nabu in Nordrhein-Westfalen mahnt verbindlichere Rahmenbedingungen für große freistehende Solarparks an. Mit den Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW im März 2024 habe die Landesregierung eine Chance verpasst, den Ausbau der Freiflächenphotovoltaik natur- und umweltverträglich zu gestalten, erklärte der Nabu NRW in Düsseldorf. Statt Vorgaben für eine Steuerung in vorbelastete Bereiche zu schaffen, sei die „Flächenkulisse“ für Solarparks pauschal ausgeweitet worden.

Damit sei auch das Konfliktpotenzial mit Flächen von hoher Bedeutung für Natur- und Artenschutz erhöht worden, kritisierte die Naturschutzorganisation. Gleichzeitig fehlten Rahmenbedingungen, die es Kommunen erleichtern, sogenannte Biodiversitäts-Photovoltaik-Anlagen gezielt zu fördern.

„Im Koalitionsvertrag wurden biodiversitätsfreundliche Freiflächenphotovoltaikanlagen angekündigt, doch bislang ist nichts passiert“, kritisierte Nabu-Landesvorsitzende Heide Naderer. Die NRW-Landesregierung habe sich auf geplante Bundesregelungen im Solarpaket I verlassen, „die nie gekommen sind“. Jetzt sei NRW in der Verantwortung, das Potenzial von Biodiversitäts-Photovoltaikanlagen (PV) aufzuzeigen und aktiv voranzubringen.

Der Nabu NRW fordert ein Konzept, das ökologische Standards und Empfehlungen für Kommunen sowie Fördermöglichkeiten für Betreiber umfasst. Biodiversitäts-PV-Anlagen könnten bei geeigneter Standortwahl, ökologischer Ausgestaltung und Pflegemanagement Lebensräume für bedrohte Arten wie Grauammer oder Bluthänfling schaffen sowie die Bodengesundheit verbessern. Zudem verringerten sie in der Regel den Bedarf an Ausgleichsflächen.

Die Nabu-Landesvorsitzende unterstrich: „Ein Solarpark ist nicht automatisch ein Gewinn für die Natur.“ Der Schutz ökologisch hochwertiger Flächen müsse Priorität haben. Auch auf „degradierten Flächen“ brauche es ein Konzept. Der Nabu NRW unterstütze das ambitionierte Ausbauziel der Landesregierung, die installierte Leistung von Photovoltaik bis 2030 auf 21 bis 27 Gigawatt. Angesichts der vielen Verkehrs- und Siedlungsflächen in NRW müsse der Ausbau allerdings vorrangig auf bereits versiegelten Flächen erfolgen.

Im Landesentwicklungsplan (LEP) NRW von Juli 2024 wird unter anderem als Ziel ein möglicher Schutz von Naturschutzflächen formuliert und zugleich auf die Bedeutung des Ausbaus erneuerbarer Energien hingewiesen. Der LEP verweist auch auf ausgewiesene Biodiversitäts-Photovoltaikanlagen mit angepasster Bauart. Bei der Beurteilung, ob ein Standort mit der Schutz- und Nutzfunktion der jeweiligen Festlegung im Regionalplan vereinbar ist, soll dem LEP zufolge eine Einzelfallprüfung unter anderem bei regionalen Grünzügen oder Naherholungsgebieten erfolgen.