
In Nordrhein-Westfalen übernehmen künftig die Krankenkassen die Kosten für die Vertrauliche Spurensicherung nach Gewalttaten. Die entsprechende Vereinbarung tritt am Samstag (1. März) in Kraft, wie das NRW-Gleichstellungsministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag in Düsseldorf mitteilte. Bei der Vertraulichen Spurensicherung können Opfer von Misshandlungen oder sexuellem Missbrauch Verletzungen und weitere Tatspuren am Körper dokumentieren lassen, auch wenn sie - vielleicht aus Angst oder Scham - nicht sofort Anzeige erstatten. Diese werden in einer Datenbank unter einem Pseudonym gespeichert und stehen damit in einem möglichen späteren Strafverfahren als gerichtsfeste Beweismittel zur Verfügung.
Angesichts steigender Zahlen von Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen habe der Gewaltschutz für Frauen und Mädchen für die Landesregierung „höchste Priorität“, erklärte Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne). „Dank des Vertrages des Landes NRW mit den Gesetzlichen Krankenkassen ist die Kostenübernahme nun landesweit geregelt.“
Kliniken, die die Vertrauliche Spurensicherung anbieten und abrechnen wollen, müssen den Angaben zufolge ein Beitrittsverfahren durchlaufen. Zu den Voraussetzungen gehörten beispielsweise eine Erreichbarkeit an sieben Tagen pro Woche und 24 Stunden am Tag sowie die Nutzung des Gewaltopfer-Beweissicherungs- und -Informationssystems iGobsis. Außerdem erhielten die Ärztinnen und Ärzte Schulungen in der rechtssicheren Spurensicherung sowie für einen sensiblen Umgang mit Gewaltopfern, hieß es. Vorgesehen ist zudem eine Kooperation der teilnehmenden Krankenhäuser mit den Instituten für Rechtsmedizin an den Universitätskliniken Düsseldorf, Köln und Münster.