In Dortmund wird die sogenannte strategische Fahndung im Kampf gegen die rechtsextreme Szene in der Stadt nicht verlängert. Polizeipräsident Gregor Lange teilte mit, dass das Konzept Erfolg gezeigt habe. „Die rechte Szene in Dortmund ist zerschlagen, Führungspersonen sind aus Dortmund abgewandert.“ Die Mobilisierung zu Versammlungen sei in diesem Jahr so gering wie nie zuvor gewesen und nicht über zweistellige Zahlen hinausgekommen. Die Polizei werde Dorstfeld weiter im Blick haben und je nach Entwicklung das im vergangenen Jahr eingeführte Werkzeug der strategischen Fahndung wieder einsetzen, kündigte Lange an.
Die Neufassung des Polizeigesetzes NRW Ende 2018 erlaubt der Polizei auf der Grundlage des neuen Paragrafen 12a zur „Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung“, Personen im öffentlichen Verkehrsraum anzuhalten und zu befragen. Die betroffenen Passanten dürfen durchsucht werden, die Polizei darf Maßnahmen zur Identitätsfeststellung einleiten. Fahrzeuge sowie mitgeführte Sachen können von der Polizei in Augenschein genommen werden. Die Dortmunder Polizei ordnete nach eigenen Angaben in der Vergangenheit wiederholt strategische Fahndungen nicht nur im Bereich Rechtsextremismus an, sondern auch im Umfeld eines Rapperkonzerts, im Bereich der Rockerkriminalität oder bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Gruppen in der Nordstadt mit Molotowcocktails.
Die Vorgehensweise gegen die rechte Szene wurde jüngst auch durch das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt, wie der Polizeipräsident erläuterte. Dabei seien einige der umfangreichen polizeilichen Auflagen für Versammlungen aus den Jahren 2015 und 2021 gerichtlich bestätigt worden. In diesen Verfahren (u.a. AZ: 15 A 1811/22) ging es unter anderem um die Parolen „Dortmund-Dorstfeld Nazi-Kiez“, „National befreite Zone“ sowie „Deutschland den Deutschen - Ausländer raus!“. Dies seien Parolen gewesen, die ein Klima der Angst und Einschüchterung erzeugen sollten.