Die Landeswahlleiterin in Nordrhein-Westfalen, Monika Wißmann, macht auf den kürzeren Zeitraum für Briefwähler im Vergleich zu vergangenen Wahlen aufmerksam. Alle, die per Brief ihre Stimme für die Bundestagswahl am 23. Februar abgeben möchten, seien aufgerufen, an der rechtzeitigen Ankunft des Wahlbriefes mitzuwirken, appellierte Wißmann in Düsseldorf an Wählerinnen und Wähler. Der Wahlbrief mit gefülltem Stimmzettelumschlag und unterschriebenem Wahlschein muss bis zum Wahltag, 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der Gemeinde eingehen.
Die beste Variante, um bereits im Vorfeld die Stimme abzugeben und zugleich Postlaufzeiten zu vermeiden, sei die Briefwahl vor Ort, auch Direktwahl genannt, erläuterte die Landeswahlleiterin. Die Direktwahl werde voraussichtlich ab dem 10. Februar in vielen Gemeinden angeboten. Mit der Wahlbenachrichtigung und dem Personalausweis kann dann direkt das Wahlamt, in manchen Kommunen im Einwohnermeldeamt, aufgesucht werden. Vor Ort werden die Briefwahlunterlagen ausgehändigt, und der Stimmzettel kann direkt in einer Wahlkabine ausgefüllt und der Wahlbrief in eine Wahlurne eingeworfen werden.
Wer zu Hause die Wahlunterlagen ausfüllen möchte, sollte in Betracht ziehen, die Briefwahlunterlagen beim Wahlamt abzuholen und den ausgefüllten Wahlbrief rechtzeitig selbst in den Behördenbriefkasten einzuwerfen, hieß es. Briefwahlunterlagen können auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die erforderliche Vollmacht kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.
Der Briefwahlantrag kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder persönlich beim Wahlamt des Wohnortes gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Für schriftliche Anträge steht die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zur Verfügung.
„Wer jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens Freitag, 7. Februar 2025, an seine Gemeindeverwaltung wenden“, empfiehlt Wißmann. Wahlscheine beziehungsweise die Briefwahl kann noch bis 21. Februar um 15 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde beantragt werden. Der Wahlbrief mit gefülltem Stimmzettelumschlag und unterschriebenem Wahlschein muss bis zum Wahltag am 23. Februar 2025 um 18 Uhr bei der Gemeinde eingehen.