Brandenburgs Aufarbeitungsbeauftragte Maria Nooke weist auf verbesserte Rehabilitierungsmöglichkeiten für ehemalige DDR-Heimkinder hin. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 bestehe für diese Betroffenen ein erleichterter Zugang zur strafrechtlichen Rehabilitierung, erklärte Nooke am Donnerstag in Potsdam. Wer zu dieser Gruppe gehört und bisher keinen Antrag auf Rehabilitierung gestellt hat, könne diesen stellen und habe deutlich verbesserte Chancen auf Rehabilitierung. Auch für noch nicht entschiedene und für bereits abgelehnte Anträge bestehe in aller Regel die Möglichkeit, erneut einen Antrag zu stellen.
„Es ist wichtig, dass alle, denen die Möglichkeit der Rehabilitierung zusteht, diese auch geltend machen können“, sagte Nooke: „Deshalb versuchen wir, die anspruchsberechtigten ehemaligen DDR-Heimkinder zu erreichen, auch diejenigen, die noch gar keinen Kontakt zu uns hatten, um sie entsprechend zu beraten und bei der Antragstellung zu unterstützen.“
Im Anschluss an eine Rehabilitierung können nach Nookes Angaben Entschädigungsleistungen wie eine einmalige Kapitalentschädigung für die Dauer der Unterbringung sowie ab einer Unterbringungszeit von 90 Tagen die sogenannte Opferrente in Höhe von 330 Euro monatlich gewährt werden.
In der DDR haben viele Heimkinder schweres Leid und Unrecht erfahren. Um dieses Leid abzumildern, wurde 2012 bundesweit der Fonds „Heimerziehung in der DDR 1949-1990“ eingerichtet. Im Land Brandenburg haben bis 2018 über 4.000 ehemalige Heimkinder Unterstützungsleistungen aus dem Fonds erhalten.