Koalitionsparteien einigen sich offenbar auf neues Bestattungsgesetz
Magdeburg (epd).

Die Reform des Bestattungsrechts in Sachsen-Anhalt hat eine entscheidende Hürde genommen. So wird die CDU entgegen früherer Erklärungen nun doch ihre Zustimmung zu Beerdigungen in Leichentüchern statt in Särgen geben, erklärte jetzt der Fraktionsvorsitzende Guido Heuer. Zuerst hatte die „Mitteldeutsche Zeitung (MZ)“ berichtet. Die meisten Bundesländer haben die Tuchbestattung mittlerweile erlaubt.

Die Zustimmung ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Kommunen müssten frei darüber entscheiden können, ob sie Tuchbestattungen auf geologisch geeigneten Flächen zulassen, erklärte Heuer. Zudem soll der Landesrechnungshof nach dem Willen der CDU im Gegenzug mehr Prüfrechte erhalten und Sozialverbände wie Diakonie und Caritas sowie Kommunen unter 25.000 Einwohner anlassbezogen überprüfen können.

Diesen Punkt lehnt der Koalitionspartner SPD nach wie vor ab. Fraktionsvorsitzende Katja Pähle sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), gegen eine Ausweitung von Prüfrechten auf die freien Träger sozialer Aufgaben gebe es erhebliche rechtliche Bedenken. Diese müssten erst durch die CDU ausgeräumt werden.

Allerdings hätten sich die Koalitionsfraktionen bei der Ausgestaltung des Gesetzentwurfs zu Bestattungen angenähert, bestätigte Pähle. Das gelte auch für die Tuchbestattung. „Wir sind deshalb zuversichtlich, dass es bald eine gemeinsam getragene Beschlussempfehlung an den zuständigen Ausschuss geben wird“, sagte die SPD-Fraktionschefin.

Die FDP als Dritter im Bunde wäre gerne weitergegangen mit der Liberalisierung des Bestattungsrechts. Sie hatte sich in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, die sogenannte „Reerdigung“ ins Gesetz aufzunehmen. Dabei wird der Leichnam in einem Kokon bestattet und soll sich innerhalb von etwa 40 Tagen auf natürliche Weise zu Erde zersetzen. Insbesondere aus der CDU kam dazu aber ein klares Nein.

Durchsetzen konnten sich die Liberalen hingegen mit der Forderung, dass Angehörige künftig eine kleine Menge an Totenasche entnehmen dürfen, um daraus etwa einen Diamanten herzustellen. Hier hatte sich zuletzt die SPD gesperrt, aber auch hier sind sich die drei Koalitionspartner nun einig geworden, bestätigte der FDP-Abgeordnete Konstantin Pott.

Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung, Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser, begrüßte die Einigung. Es gebe einen wachsenden Anteil von Muslimen in der Gesellschaft, sagte er. Für viele von ihnen sei die Bestattung im Tuch essenzieller Bestandteil ihres Glaubens. „Religionsfreiheit gilt entweder für alle, oder sie gilt nicht“, unterstrich Steinhäuser.

Die erweiterten Kompetenzen des Rechnungshofs auch für die evangelische Diakonie sieht er allerdings skeptisch. „Die Sozialverbände unterliegen eigentlich immer schon der Prüfung durch die Sozialagentur“, betonte er: „Wenn jetzt der Rechnungshof auf die Zahlen schauen will, dann ist das im Prinzip eine doppelte Prüfung.“

Die Ascheentnahme habe er immer mit gewisser Distanz beurteilt, sagte Steinhäuser weiter. Doch auch in diesem Punkt zeigte er sich kompromissbereit. Wenn gewährleistet sei, dass der Großteil der Asche bestattet werde, sei eine Entnahme in Teilen vertretbar.

Der Gesetzentwurf von Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) wird bereits seit mehr als zwei Jahren diskutiert. Er sieht neben den genannten Regelungen eine grundsätzliche Bestattung von „Sternenkindern“ vor, also Fehl- oder Totgeburten sowie abgetriebene Föten.

Eine zweite Leichenschau soll durch spezialisierte Ärzte künftig auch bei Erdbestattungen erfolgen. Gesetzlich verankert werden soll zudem ein Verbot der Aufstellung von Grabsteinen aus Natursteinen, an deren Herstellungsprozess möglicherweise Kinder mitgewirkt haben. Soldaten, die in Auslandseinsätzen gefallen sind, sollen ein unbegrenztes Ruherecht erhalten.

Von Oliver Gierens (epd)