Die Diakonie in Berlin und Brandenburg hat bislang rund 800.000 Euro an einmaligen Sondermitteln an Bedürftige und Beratungseinrichtungen ausgezahlt. Das sei knapp die Hälfte der Kirchensteuermehreinnahmen aus der einmaligen Energiekostenpauschale, erklärte die Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Ursula Schoen, am Dienstag in Berlin.
Diakonische Träger mit niedrigschwelligen Angeboten wie etwa Sozialberatungen oder Stadtteilzentren könnten weiterhin Förderungen zwischen 5.000 und 50.000 Euro aus dem Fonds beantragen. Schoen warnte zugleich, wenn dieser „kirchliche Topf“ leer ist, könnten zahlreiche der geförderten Angebote nicht weiterbestehen.
Unterstützt wurde aus den Mitteln den Angaben zufolge unter anderem die Allgemeine Unabhängige Sozialberatung im Familienzentrum „tam“ im Berliner Bezirk Stadtmitte. Die Haushalte im Einzugsgebiet seien seit Jahren stark von sozialer Benachteiligung betroffen. So würden 80 Prozent von ihnen trotz Ansprüchen keine Transferleistungen beziehen. Darunter seien viele Alleinerziehende und nicht wenige mit psychischen Erkrankungen.
Im Zuge der Auszahlung der steuerpflichtigen Energiekostenpauschale waren den beiden großen Kirchen in Deutschland 2022 Kirchensteuer-Mehreinnahmen zugeflossen. Diese Einnahmen kommen seit 2023 Menschen zugute, die von hohen Lebenshaltungs- und Energiekosten besonders betroffen sind. Zudem wurden damit bislang Beratungs- und Begegnungsstrukturen vor Ort gestärkt, für deren Erhalt die Berliner und Brandenburger Landesfinanzierung nicht ausreicht.