Behindertenbeauftragter will Staatsvertrag nachverhandeln
Erfurt (epd).

Thüringens Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen, Joachim Leibiger, will den Staatsvertrag der Länder zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes nachverhandeln lassen. Es gebe in dem Vertragswerk zu viele Unklarheiten, mangelnde Transparenz und fehlende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenvertretungen, teilte ein Behördensprecher am Dienstag mit. Leibinger empfehle den Abgeordneten, dem von der früheren Landesregierung ausgehandelten Vertragswerk nicht zuzustimmen.

Das Gesetz regelt Anforderungen für Barrierefreiheit bei Selbstbedienungsautomaten, wie etwa beim Kauf von Fahrkarten, sowie bei der Nutzung von Computern, Smartphones und Internetseiten im elektronischen Geschäftsverkehr. Die Länder sind laut diesem Gesetz verpflichtet, Marktüberwachungsbehörden für die Produkte und Dienstleistungen einzurichten.

Bei diesem Staatsvertrag sind laut Leibinger die Betroffenen und ihre Interessenvertreter nicht beteiligt, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Die Zielrichtung des Vertrags, eine zentrale Überwachungsbehörde für ganz Deutschland aufzubauen, begrüße er. Es müsse nicht in jedem Bundesland eine entsprechende Struktur aufgebaut werden.

Da Thüringen sich ab 2027 mit mehr als 300.000 Euro jährlich an der Finanzierung der Behörde beteiligen solle, sei es wichtig zu erfahren, wie diese Behörde arbeitet. Leider sei für Menschen mit Behinderungen weder eine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat noch die regelmäßige Herausgabe von Tätigkeitsberichten vorgesehen, kritisierte Leibinger.