Im Streit um den sogenannten Welfenschatz hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) einer Streitschlichtung vor der sogenannten Beratenden Kommission NS-Raubgut zugestimmt. Ziel des Verfahrens müsse eine verbindliche Lösung für alle potenziell Berechtigten sein, teilte die SPK am Montag in Berlin mit. Dabei verwies sie zugleich darauf, dass bislang nicht geklärt sei, wer alles anspruchsberechtigt sei.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) begrüßte die Entscheidung: „Die bundesgeförderten Einrichtungen sind verpflichtet, der Anrufung der Beratenden Kommission zuzustimmen“, erklärte Roth. Aus der Geschichte der Verfolgung vor allem jüdischer Menschen im und durch das nationalsozialistische Deutschland ergebe sich eine besondere Verantwortung, Rückgaben voranzubringen.
Laut Preußenstiftung hat die Beratende Kommission bereits 2014 empfohlen, eine Restitution abzulehnen, weil der Verkauf 1935 nicht als verfolgungsbedingter Entzug bewertet wurde. Im vergangenen Jahr hätten sich nach Bekanntwerden neuer Unterlagen mehrere mögliche Restitutionsberechtigte erneut an die Beratende Kommission und an die Stiftung gewandt. Allerdings sei trotz umfangreicher Recherchen die ursprüngliche Besetzung des Konsortiums, das den Welfenschatz 1935 verkaufte, unklar. Die SPK sehe sich weiterhin konkurrierenden Ansprüchen ausgesetzt.
Die Beratende Kommission war 2003 eingerichtet worden, um bei Differenzen über die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter zu vermitteln. Bei dem Streit um den Welfenschatz geht es um die Frage, ob die 1929 von vier jüdischen Kunsthändlern angekaufte Sammlung mittelalterlicher Goldschmiedearbeiten 1935 unter den Nazis zwangsweise verkauft wurde. Der Welfenschatz gilt als einer der bedeutendsten Kirchenschätze des Mittelalters.