Wandteppich aus Görings Kunstsammlung zurückgegeben
Berlin (epd).

Ein in der NS-Zeit unter Druck verkaufter Wandteppich ist jetzt vom Bund an die rechtmäßigen Erben zurückgegeben worden. Wie Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) am Dienstag in Berlin mitteilte, stammte der barocke Wandteppich aus der Sammlung des Unternehmers Albert Freiherr von Goldschmidt-Rothschild (1879-1941) in Frankfurt am Main. Der Kunstsammler jüdischer Herkunft habe im Mai 1936 unter dem Druck der Verhältnisse den Teppich versteigern lassen. 1939 emigrierte die Familie über die Niederlande und Großbritannien in die Schweiz. Dort starb Goldschmidt-Rothschild 1941 in Lausanne.

Der Wandteppich aus einer französischen Manufaktur zeigt das Ufer einer Seebucht mit Wasservögeln und stammt aus dem Ende des 17., Anfang des 18. Jahrhunderts. Nach dem NS-verfolgungsbedingten Verkauf gehörte das Werk spätestens ab 1939 zur Kunstsammlung des nationalsozialistischen Politikers, Hitler-Vertrauten und später als Kriegsverbrecher zu Tode verurteilten Hermann Göring (1893-1946). Nach Ende des Zweiten Weltkrieges ging der Wandteppich in Bundeseigentum über und landete in der Kunstverwaltung des Bundes, die das Kunstwerk jetzt restituierte.

Roth betonte, die Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs fördere immer neue Erkenntnisse über die damalige Terrorherrschaft zutage: „Diese Erkenntnisse zu vermitteln, bleibt unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ Zudem bestehe die Pflicht gegenüber den Verfolgten des NS-Terrors, Kulturgut, das als verfolgungsbedingt entzogen wurde, an die rechtmäßigen Erben zurückzugeben.