Bundestag macht Weg frei für Reform der Preußen-Stiftung
Berlin (epd).

Für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) ist der Weg frei für einen Neuanfang. Der Bundestag verabschiedete in der Nacht zu Freitag mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP ein neues Stiftungsgesetz.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) sprach von einem wichtigen Signal für die Zukunft der rund 2.000 Mitarbeiter der SPK. Mit ihren 25 Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungsinstituten ist sie die größte Kultureinrichtung Deutschlands. Mit dem neuen Stiftungsgesetz, das alte stammte von 1957, soll die SPK effizienter und international konkurrenzfähiger werden.

Roth betonte: „Wir stellen die Weichen für eine moderne, schlanke und flexible SPK.“ So könnten die außergewöhnlichen Kunstschätze erfolgreicher zur Geltung gebracht und ein breites Publikum angesprochen werden.

Stiftungspräsident Hermann Parzinger erklärte, die Stiftung werde „effizienter, synergetischer und schneller“. Die Verabschiedung des neuen Stiftungsgesetzes sei ein entscheidender Schritt in eine gute Zukunft.

Parzinger betonte, nach dem bereits Anfang des Jahres beschlossenen neuen Finanzierungsabkommen zwischen Bund und Ländern mit der Erhöhung des Sockelbetrages für die Stiftung ab Januar 2026 sei jetzt der zweite zentrale Schritt der Reform vollzogen worden.

Parzinger scheidet im Mai aus dem Amt. Seine Nachfolgerin an der Spitze der SPK ist die bisherige Generaldirektorin der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Marion Ackermann.

Das neue Gesetz sieht deutliche Veränderungen im Aufbau der SPK vor. So soll die Stiftung künftig nicht mehr allein von einer Präsidentin geführt werden, sondern von einem kollegialen Vorstand aus bis zu sieben Mitgliedern. Dies soll die Belange der verschiedenen Einrichtungen berücksichtigen und Synergien fördern.

Im Gegenzug soll der Stiftungsrat von 20 auf neun Mitglieder verkleinert werden. Künftig sind nicht mehr alle Länder im Stiftungsrat vertreten, sondern wechseln sich nach einem Rotationsprinzip ab, mit Ausnahme von Berlin. Dies soll die Entscheidungsprozesse beschleunigen. Zudem sind künftig vier Mitglieder des Bundestages mit beratender Stimme im Stiftungsrat vertreten.

Die einzelnen Einrichtungen der Stiftung sollen künftig einfacher über Haushaltsmittel entscheiden. Dies gilt insbesondere für die Personalplanung. Damit wird eine wesentliche Empfehlung des Wissenschaftsrates umgesetzt.

Der Reformprozess in der SPK war 2020 durch ein Gutachten des Wissenschaftsrates angestoßen worden. Darin wurde der Stiftung ein erheblicher Verbesserungsbedarf bescheinigt. Herausgehobene Führungspositionen sollen künftig nur noch zeitlich befristet besetzt werden und Verbeamtungen die Ausnahme bleiben.

Nach dem neuen Finanzierungsabkommen bringen Bund und Länder knapp 34 Millionen Euro pro Jahr für die Stiftung auf, zwölf Millionen Euro mehr als bisher. Berlin trägt dabei mit knapp zwölf Millionen Euro den größten Anteil.

Wie bislang trägt der Bund 75 Prozent der Betriebsausgaben, die Länder 25 Prozent. Die Baukosten übernimmt der Bund allein. Ausgaben, die über den jährlichen Sockelbetrag hinausgehen, trägt der Bund zu 75 Prozent, auf Länderseite kommt allein das Land Berlin dafür auf.