Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland hat noch einmal bekräftigt, AfD-Mitgliedern den Einzug in die in diesem Herbst neu zu wählenden Gemeindekirchenräte zu verwehren. Jeder Kandidat müsse eine Selbsterklärung abgeben, dass er keiner rechtsextremistischen Partei angehöre, sagte Landesbischof Friedrich Kramer am Mittwochabend in Halle. Wer hier die Unwahrheit sage, könne als gewählter Vertreter aus den Gremien auch wieder ausgeschlossen werden.
Insgesamt stehen rund 10.000 Sitze in den Gemeindekirchenräten zur Wahl. Wie Gemeindedezernent Christian Fuhrmann auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) sagte, findet sich möglicherweise nicht für jeden Sitz ein Kandidat. Insgesamt aber seien innerhalb der Landeskirche zwei von 100 Kirchenmitgliedern in Verantwortung. Das sei deutschlandweit ein Spitzenwert.
Gerade auf dem Land sei das Interesse an der Mitarbeit in Gemeindekirchenräten vergleichsweise groß, sagte Fuhrmann. Das hänge mit der emotionalen Verwurzelung der Menschen in der Pfarrei zusammen. In der Regel seien auch Rücktritte oder Austritte während der sechsjährigen Wahlperiode zu ersetzen. Es könne im Bedarfsfall nachnominiert werden. Fuhrmann zeigte sich zuversichtlich, dass es hierfür bei Bedarf genügend Kandidaten geben wird.
Der Gemeindekirchenrat ist das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Er setzt sich aus den gewählten und berufenen ehrenamtlichen Gemeindegliedern sowie den mit dem Pfarrdienst Beauftragten zusammen. Je nach Größe des Kirchengemeindeverbandes werden vier bis zwölf Mitglieder in den Gemeindekirchenrat gewählt.