Einige Städte wünschen sich mehr Befugnisse, um das Böllern zum Jahreswechsel in geordnete Bahnen zu lenken. Die Kommunen sollten nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob und in welchem Rahmen sie privates Feuerwerk zum Jahreswechsel zulassen, teilte die Bremer Gesundheitsbehörde dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Auch die Städte Hannover, Kassel, Karlsruhe, Mainz, München, Nürnberg und Stuttgart möchten stärker selbst entscheiden.
Um bei Bedarf einzuschreiten, wäre ein größerer Gestaltungsspielraum für die Kommunen hilfreich, hieß es aus Hannover. Stuttgart würde gerne besonders belastete Gebiete wie Aussichtspunkte in den Verbotsbereich aufnehmen, das müsste per Bundesgesetz ermöglicht werden.
„Seit Jahren wird eine Änderung der Sprengstoffverordnung im Bund diskutiert, passiert ist aber nichts“, kritisierte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Die Städte bräuchten unbedingt eine Ermächtigungsgrundlage, um privates Feuerwerk im öffentlichen Raum einfacher zu beschränken. Bislang müssen dafür explizit eine besondere Gefahrenlage oder eine außergewöhnliche bauliche Situation gegeben sein.
Die Verordnung zum Sprengstoffgesetz sieht vor, dass bundesweit an Silvester und Neujahr Kleinfeuerwerk von jedem Menschen ab 18 Jahren abgebrannt werden darf. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie „besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“ ist Böllern aber grundsätzlich verboten. Die Stadt Mainz zum Beispiel würde es begrüßen, wenn auch Einrichtungen für Tiere generell geschützt würden.
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten sehen zahlreiche deutsche Großstädte auch zum bevorstehenden Jahreswechsel zeitlich begrenzte Böllerverbote an neuralgischen Punkten vor, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab. So gilt zum Beispiel in Köln für große Bereiche der Innenstadt ein Böllerverbot, rund um den Dom dürfen die Feiernden auch keine Feuerwerkskörper dabeihaben. In Berlin wird es laut Polizei voraussichtlich drei Pyro-Verbotszonen geben: auf dem Alexanderplatz, im Steinmetzkiez in Schöneberg und rund um die Sonnenallee in Neukölln.
In Hamburg gilt ein Böllerverbot auf dem Rathausmarkt und an der Binnenalster, in Stuttgart wird der Stadtkern besonders mit einer Verbotszone geschützt, und München lässt zeitweise am Marienplatz, in der Fußgängerzone in der Altstadt und am Viktualienmarkt kein Feuerwerk zu.
Auch Städte mit historischen Altstädten wie Limburg, Lüneburg, Marburg und Regensburg gehen auf Nummer sicher. Das hessische Marburg verbietet wegen der hohen Brandgefahr der Fachwerkhäuser ein Feuerwerk in der kompletten Oberstadt. Und auch Lüneburg und Regensburg lassen Böllern in ihren Altstädten nicht zu.
Andere Städte indes verzichten auf Verbote für privates Feuerwerk in der Silvesternacht, darunter die drei sächsischen Kommunen Dresden, Leipzig und Chemnitz. Die Leipziger Stadtverwaltung erklärte, ein stadtweites Verbot sei unverhältnismäßig, da keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe. Aus Essen hieß es, Verbote seien schwer zu kontrollieren.