Gegen den Attentäter vom Berliner Holocaust-Mahnmal hat ein Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof einen neuen Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen. Es sei der Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet worden, teilte der Generalbundesanwalt am Freitag in Karlsruhe mit. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen zu der mutmaßlich antisemitisch motivierten Messerattacke im Stelenfeld übernommen.
Ein 30-jähriger Tourist aus Spanien war am 21. Februar im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt worden. Tatverdächtig ist ein 19-jähriger Syrer, der als anerkannter Flüchtling in Deutschland lebt. Er wurde in der Nähe des Tatorts festgenommen. Das Opfer musste nach dem Angriff notoperiert und zeitweise in ein künstliches Koma versetzt werden.
Der Generalbundesanwalt hatte die Übernahme des Falles mit dessen besonderer Bedeutung begründet. Der Täter habe aus einer radikal-islamistischen und antisemitischen Überzeugung heraus gehandelt, hieß es. Der Beschuldigte war laut Polizei und Generalstaatsanwaltschaft 2023 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen.