Haftstrafe im Lunapharm-Skandal
Potsdam (epd).

Im Prozess über den Lunapharm-Skandal um gefälschte Krebsmedikamente ist die Geschäftsführerin des brandenburgischen Unternehmens zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Potsdam habe die Angeklagte am Mittwoch wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in einem besonders schweren Fall schuldig gesprochen, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Fall wurde 2018 bekannt. (AZ: 24 KLs 14/19)

Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass sie illegal und mit Gewinnerzielungsabsicht mittels gefälschter Dokumenten mit Krebsmedikamenten gehandelt habe. Zusätzlich würden insgesamt rund 1,5 Millionen Euro eingezogen, die durch die Tat erlangt worden seien.

Die Firmen-Chefin hatte laut Anklage mit einem weiteren Angeklagten unerlaubten Arzneimittelhandel betrieben und gefälschte Arzneimittel in den Verkehr gebracht. Dies sei zunächst über eine nicht zum Großhandel berechtigte Apotheke in Griechenland gelaufen.

Nachdem dazu ein behördliches Verbot ausgesprochen wurde, hätten beide den Handel über die in Zypern ansässige Firma eines gesondert verfolgten weiteren Tatbeteiligten fortgesetzt. Dabei seien teure Arzneimittel aus anderen EU-Staaten aufgekauft und weiterverkauft worden.

Ein weiterer Angeklagter sei in dem Verfahren wegen Beihilfe zum Inverkehrbringen gefälschter Medikamente zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 120 Euro verurteilt worden, sagte die Gerichtssprecherin. Im Zuge des Lunapharm-Skandals musste 2018 die damalige brandenburgische Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) zurücktreten.