Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 10. April eine Klage von Altbundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) zu dessen Privilegien. Der SPD-Politiker will auch 20 Jahre nach dem Ausscheiden aus seinem Amt staatlich finanzierte Räumlichkeiten und Mitarbeiter im Deutschen Bundestag in Anspruch nehmen. Schröder, der von 1998 bis 2005 Bundeskanzler war, berufe sich dabei auf den Grundsatz der Gleichbehandlung und auf entstandenes Gewohnheitsrecht, wie das Gericht am Montag in Leipzig mitteilte. (BVerwG 2 C 16.24)
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte seine Klage 2023 abgewiesen. Eine Berufung Schröders wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit der Begründung zurück, dass der Altkanzler weder aus Gewohnheitsrecht noch aus dem Gleichheitssatz heraus einen Anspruch ableiten könne. Eine Nutzung orientiere sich an der angemessenen Erfüllung öffentlicher Aufgaben und nicht an einem „bloßen Rechtsreflex“ früherer Bundeskanzler.
Schröder standen den Angaben zufolge bis zum Sommer 2022 Mitarbeiter und Räume im Bundestag zur Verfügung. Im Mai 2022 hatte der Haushaltsausschuss aber entschieden, dass der frühere Bundeskanzler „keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnehme“. Das Büro sei deshalb ruhend gestellt worden, Mitarbeiter standen nicht mehr zur Verfügung. Dagegen reichte Schröder im August 2022 eine Klage ein.
Darüber hinaus hatte der Haushaltsausschuss die Regierung aufgefordert, sicherzustellen, dass die Amtsausstattung ehemaliger Bundeskanzler nach der fortwirkenden Verpflichtung aus dem Amt erfolgt und nicht statusbezogen.