Drecoll begrüßt Gerichtsbeschluss zu Gedenkstätten
Oranienburg (epd).

Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten begrüßt, dass das Verwaltungsgericht Weimar eine Klage der AfD zum gesellschaftspolitischen Engagement von Gedenkstätten zurückgewiesen hat. Damit sei der Versuch abgewehrt worden, diese in ihrer Arbeit zu beschränken, erklärte die Stiftung am Dienstag in Oranienburg.

Direktor Axel Drecoll erklärte, der Beschluss sei ein wichtiges Zeichen für alle Gedenkstätten in Deutschland und gegen einen falsch verstandenen Neutralitätsbegriff. Die Entscheidung des Gerichts bestätige, dass deren Arbeit vor dem Hintergrund der NS-Herrschaft und ihrer Verbrechen niemals neutral sein könne. Das Engagement gegen jede Art von Geschichtsrevisionismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Diffamierungen, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus werde auch weiterhin zu den wichtigen Aufgaben der Gedenkstättenarbeit gehören.

Das Verwaltungsgericht Weimar hatte am 5. November eine Unterlassungsklage der Thüringer AfD gegen die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora zurückgewiesen. Demnach darf die Stiftung auf die geschichtsrevisionistischen Positionen der AfD hinweisen, aber keine Wahlempfehlung abgeben.

Hintergrund war eine Postwurfsendung, die die Stiftung vor der Landtagswahl im August an Haushalte in Thüringen hatte verteilen lassen. Darin warnte sie vor dem Geschichtsrevisionismus der AfD und warb dafür, demokratische Parteien zu wählen. Die Thüringer KZ-Gedenkstätten werden laut Stiftungsdirektor Jens-Christian Wagner massiv von Rechtsextremen und Rechtspopulisten angegangen.