Durch eine Schiedsgerichtsbarkeit will die Bundesregierung die Rückgabe von NS-Raubkunst erleichtern. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch einer entsprechenden Reform der sogenannten Beratenden Kommission zu, wie Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) im Anschluss mitteilte. Ein Kern der Reform ist, dass die Opferseite künftig ein Schiedsverfahren verlangen kann, auch wenn die Gegenseite - der heutige Eigentümer - nicht zustimmt. Bislang ist erforderlich, dass beide Seiten die zuständige Stelle gemeinsam anrufen.
Jetzt müssten öffentliche Museen und Institutionen an einem Schiedsverfahren teilnehmen, wenn sie sich mit der Opferseite nicht auf ein Rückgabeverfahren verständigen könnten, erklärte die Conference on Jewish Material Claims Against Germany (Claims Conference), die in die Beratungen eingebunden war und die Reform begrüßte. Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland bezeichnete die Entscheidung der Bundesregierung als „gute Entwicklung“.
Beide Organisationen drangen gleichzeitig auf ein Restitutionsgesetz, um die Rechte der Opfer zu stärken und auch für private Institutionen verbindliche Regeln zu schaffen. Dies bleibe das Ziel der jüdischen Gemeinschaft, erklärte der Zentralrat. Bis heute sind viele wertvolle Kunstwerke, die unter dem Nazi-Regime zumeist jüdischen Eigentümern entwendet wurden oder unter Druck zu geringen Preisen verkauft werden mussten, nicht zurückgegeben worden.