Berliner "Trostfrauen"-Mahnmal darf vorerst bleiben
Berlin (epd).

Das „Trostfrauen“-Mahnmal in Berlin-Moabit in Erinnerung an die Opfer sexueller Gewalt im Zweiten Weltkrieg darf vorerst bleiben. In einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin heißt es, dass die Friedensstatue „Ari“ bis zum 28. September stehen bleiben darf. Bis dahin soll das zuständige Bezirksamt Mitte über den künftigen Umgang mit temporärer Kunst im Stadtraum entscheiden.

Der Initiator des Mahnmals, der Korea-Verband, hatte sich in einem Eilantrag vor Gericht gegen die Aufforderung des Bezirksamtes gewehrt, die Statue bis Ende Oktober 2024 zu entfernen. Vorangegangen waren seit 2020 jeweils zeitlich begrenzte Genehmigungen. Dabei geht es um die Erlaubnis, die Statue im öffentlichen Raum aufzustellen.

Das Berliner Mahnmal an der Ecke Birkenstraße/Bremerstraße ist auch außenpolitisch umstritten. Die Statue ist laut Gericht eine Nachbildung einer im südkoreanischen Seoul vor der japanischen Botschaft aufgestellten Skulptur. Sie erinnert an die Verschleppung und Zwangsprostitution unzähliger koreanischer Frauen durch japanische Soldaten, sogenannte Trostfrauen. In Berlin-Moabit ist eine traditionell gekleidete Frau auf einem Stuhl sitzend neben einem leeren Stuhl dargestellt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung im Eilverfahren unter anderem damit, dass die vom Bezirksamt Mitte behauptete Verwaltungspraxis, aus Gründen der Gleichbehandlung Kunst im Stadtraum temporär für maximal zwei Jahre zu genehmigen, „bisher nicht einheitlich und willkürfrei gehandhabt worden“ sei. Laut Gericht will das Bezirksamt nun zeitnah über den künftigen Umgang mit temporärer Kunst im Stadtraum entscheiden.

Der Korea-Verband hatte nach der verweigerten erneuten Verlängerung im August 2024 eine dauerhafte Genehmigung der Statue beantragt. Daraufhin hatte der Bezirk den Verband aufgefordert, die Statue zu entfernen.

Der Korea Verband begrüßte am Mittwoch die Entscheidung des Gerichts als einen wichtigen Etappensieg. Laut Verband hat das Gericht in seiner schriftlichen Begründung unter anderem auch darauf verwiesen, dass dem Bezirksamt der „konkrete Aussagegehalt des Kunstwerks unliebsam“ sei. Dabei sei die „grundsätzliche Konfliktlage“ mit der japanischen Regierung „vorhersehbar“ und bereits bei der ursprünglichen Genehmigung der Statue bekannt gewesen. Weiter habe das Gericht erklärt, dass außenpolitische Belange grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit des Bezirksamtes fallen.

In einer Pressemitteilung des Verbandes, der sich selbst als „migrantischer, feministischer Verein“ bezeichnet, heißt es: „Wir kämpfen weiter: für Ari, für eine erinnerungspolitische Praxis, die marginalisierte Perspektiven sichtbar macht, und gegen das Vergessen sexualisierter Gewalt in kolonialen und kriegerischen Kontexten.“