MV: Alle Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtung haben Bezahlkarte
Schwerin (epd).

In Mecklenburg-Vorpommern haben inzwischen alle volljährigen Asylbewerber, die in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes leben, eine Bezahlkarte erhalten. Damit setze das Land die bundesweiten Vorgaben zur Einführung der Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um, teilte das Schweriner Innenministerium mit. Ziel sei es, die Bargeldzahlungen an Asylbewerber zu reduzieren. In einem nächsten Schritt sollen auch die Landkreise und kreisfreien Städte ihre jeweiligen Bezahlsysteme einsetzen können.

„Durch die Umstellung auf bargeldlose Zahlungen werden Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet, da die bisherige Barauszahlung entfällt. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung des administrativen Aufwands und einer höheren Transparenz bei der Mittelverwendung“, sagte Innenminister Christian Pegel (SPD) laut Mitteilung.

Die Bezahlkarte kann den Angaben zufolge in vielen Geschäften genutzt werden. Jedoch können monatlich maximal 50 Euro Bargeld abgehoben werden. Überweisungen oder Geldtransfers ins Ausland sind mit der Karte nicht möglich. „Durch diese Regelungen wird zum einen sichergestellt, dass die bereitgestellten Leistungen ausschließlich zur Deckung des persönlichen Bedarfs in Deutschland verwendet werden und auf der anderen Seite ist dies ein Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung und Teilhabe“, sagte der Minister.