Die sogenannten Kindswohlgefährdungen in Hessen nehmen zu. Die Jugendämter meldeten im vergangenen Jahr in 6.200 Fällen eine akute oder latente Gefährdung, teilte das Hessische Statistische Landesamt am 14. Oktober in Wiesbaden mit. Dies entspreche einem Anstieg um zehn Prozent und sei ein neuer Höchststand. In 705 Fällen hätten Familiengerichte den teilweisen oder vollständigen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet, das waren etwa gleich viele wie 2022 (704 Fälle).
Vernachlässigung war mit 48 Prozent der häufigste Anlass, eine Kindswohlgefährdung festzustellen, dicht gefolgt von psychischer Misshandlung mit 47 Prozent. In 29 Prozent der Fälle stellten die Behörden den Angaben zufolge körperliche Misshandlungen fest, bei fünf Prozent fanden sie Anzeichen für sexuelle Gewalt. Knapp die Hälfte der betroffenen Kinder (46 Prozent) waren unter sieben Jahre alt. Die Zahl der Gefährdungseinschätzungen insgesamt sei um rund sieben Prozent auf 17.700 gestiegen.
Die hessischen Jugendämter meldeten für Jahr 2023 zudem rund 7.600 vorläufige Schutzmaßnahmen wie Inobhutnahmen von Kindern und Jugendliche bis 18 Jahre. Das ist ein Plus von 18 Prozent gegenüber 2022. Häufigster Anlass dazu war laut Landesamt mit 63 Prozent die unbegleitete Einreise von Minderjährigen aus dem Ausland. Die Zahl der unbegleitet eingereisten Kinder und Jugendlichen ist von 3.500 im Jahr 2022 um 38 Prozent auf 4.800 im Jahr 2023 gestiegen.
Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Hessen leisteten laut Mitteilung im vergangenen Jahr rund 65.300 Hilfen zur Erziehung, wie etwa Erziehungsberatung oder sozialpädagogische Familienhilfe. Das entspricht einem Plus von sieben Prozent. Die Hilfen zur Eingliederung seelisch behinderter junger Menschen seien um zwölf Prozent auf rund 14.100 Hilfen gestiegen.
41 Prozent der Hilfen kamen jungen Menschen mit Migrationshintergrund zugute, 30 Prozent der Hilfen gingen an Kinder und Jugendliche, deren Familien Transferleistungen wie etwa Bürgergeld beziehen. In mehr als der Hälfte der Fälle (54 Prozent) lebten die Kinder bei Alleinerziehenden.
Pressemitteilung: http://u.epd.de/36e0