Der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz protestiert gegen die geplante Abschiebung eines tunesischen Asylbewerbers wenige Tage vor der Geburt seines Kindes. Die Entscheidung der rheinland-pfälzischen Behörden, den Mann von seiner hochschwangeren libanesischen Frau zu trennen, „verletzt nicht nur grundlegende humanitäre Prinzipien, sondern auch das im Grundgesetz verankerte Recht auf Familie“, heißt es in einer am 3. Dezember veröffentlichten Erklärung. Ein Antrag des Tunesiers auf vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung war von der „Zentralstelle für Rückführungsfragen Rheinland-Pfalz“ in Trier als rechtsmissbräuchlich abgewiesen worden.
Nach Darstellung des Flüchtlingsrats hatte das Paar sich auf der Flucht nach Europa kennengelernt und nach islamischem Recht geheiratet. Zunächst seien die beiden gemeinsam in der Sammelunterkunft im saarländischen Lebach untergebracht, dann aber voneinander getrennt worden, als der Tunesier nach Trier umverteilt wurde. Anträge, seine Partnerin weiterhin besuchen zu dürfen, seien in der Folgezeit abgelehnt worden. Darüber habe der Mann sich hinweggesetzt. Im August sei er schließlich in eine Personenkontrolle geraten, als er in Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zur Beerdigung eines Angehörigen seiner Frau war, bei der er einer der Sargträger sein sollte. Weil die rheinland-pfälzischen Behörden ihn zwischenzeitlich als untergetaucht gemeldet hatten, sei er im Anschluss in Abschiebehaft genommen worden.
Die geplante Abschiebung des werdenden Vaters sei eine „bittere Anklage gegen die deutsche Asylpolitik“, erklärte Annika Kristeit vom Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz. „Solche Entscheidungen sind nicht nur unmenschlich, sie untergraben auch das Vertrauen in unsere humanitären Grundsätze.“
Die Zentralstelle in Trier hatte nicht näher erläutert, warum sie dessen Vaterschaftsanerkennung nicht akzeptieren wollte. Zwar seien die im Aufenthaltsgesetz genannten Fallkonstellationen „nach Aktenlage“ nicht gegeben, bei der von einem Missbrauch auszugehen sei, heißt es in dem Bescheid, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Dies stehe der Entscheidung jedoch nicht entgegen: „Eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft kann auch in anderen Fällen vorliegen.“ Gegen die Entscheidung hat das Paar Klage eingereicht, die nach Angaben des Flüchtlingsrates jedoch keine aufschiebende Wirkung hat.
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