Mit einem Frauensicherheitspaket hat sich die Hessische Landesregierung vorgenommen, die Bauwirtschaft in die Verantwortung zu nehmen. Künftig soll es mehr geförderte Wohnungen für Frauen und ihre Kinder nach einem Aufenthalt im Frauenhaus geben.
Wiesbaden (epd). Die Hessische Landesregierung aus CDU und SPD hat ein neues Frauensicherheitspaket beschlossen. Damit soll mehr Schutz, eine effektive Strafverfolgung und bessere Vorsorge erreicht werden. „Gewalt gegen Frauen ist Gift für eine offene, freie und zivilisierte Gesellschaft“, sagte Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) am 25. November in Wiesbaden im Anschluss an die Kabinettssitzung. Er betonte dabei, dass in Deutschland jeden dritten Tag eine Frau von ihrem aktuellen oder ehemaligen Partner getötet werde.
Laut Mitteilung der Staatskanzlei sollen unter anderem Frauennotrufe, Beratungs- und Interventionsstellen sowie Meldestellen gefördert und die medizinische Versorgung nach einer Vergewaltigung weiter verbessert werden. Summen dafür nannte die Regierung nicht. Außerdem soll es mehr geförderte Wohnungen für Frauen und ihre Kinder nach einem Aufenthalt im Frauenhaus geben. Dafür gehe die Landesregierung auf Wohnungsunternehmen zu, hob Frauenministerin Heike Hofmann (SPD) hervor.
Sie räumte jedoch ein, dass es solche Bestrebungen bereits vor zwei Jahren unter der damaligen Landesregierung gab. Damals seien lediglich 14 Sozialwohnungen an Frauen vermittelt worden, und „das reicht noch lange nicht“, sagte Hofmann. Ab kommendem Jahr solle die hessische Bauwirtschaft in die Verantwortung genommen werden.
Zudem werde der Ausbau der Frauenhausplätze „trotz der angespannten Haushaltslage“ des Landes vorangetrieben. Gewalt könne jede Frau überall treffen, so Hofmann.
„Auch die Anwendungsmöglichkeiten für die elektronische Fußfessel in Hessen werden wir erweitern“, sagte Justizminister Christian Heinz (CDU). Gleichzeitig solle es möglich werden, Gefährder für bis zu vier Tage und damit länger als bislang in Gewahrsam nehmen zu können. Weiter soll es von Gewalt betroffenen Frauen ermöglicht werden, zu ihrem Schutz eine Tarnidentität zu erhalten.
Auch sogenannte Angsträume, etwa schlecht einsehbare Unterführungen oder als unsicher empfundene Plätze und Orte, sollen abgebaut werden. „Das Land wird eine Regelung schaffen, die an solchen Orten den Einsatz von Videoüberwachung zulässt und mit den Kommunen die Ausweitung der Videoüberwachung steigern“, heißt es im Frauensicherheitspaket. Dies helfe bei der Prävention von Straftaten und der Strafverfolgung.
Darüber hinaus sollen Straftaten mit „Catcalling-Hintergrund“ konsequenter verfolgt werden. Dabei handelt es sich laut Staatskanzlei um obszöne Äußerungen gegenüber Frauen. „Catcalling ist in Deutschland bislang nicht strafbar, sofern es sich nicht um eine Beleidigung, Nötigung oder Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung handelt“, so die Staatskanzlei.
Die Landesregierung setze sich dafür ein, dass mittels Rundverfügung an die hessischen Staatsanwaltschaften und die Amtsanwaltschaft in Frankfurt sichergestellt wird, dass Straftaten mit Catcalling-Hintergrund angeklagt werden können. Catcalling würde oft „verniedlicht“, sei aber kein Kavaliersdelikt, so Rhein.
Pressemitteilung: http://u.epd.de/384t