Missbrauchbetroffene fordern von Bischöfen Respekt und Transparenz

In Frankfurt am Main haben sich Aufarbeitungskomissionen aus den deutschen katholischen Bistümern getroffen. Dabei übergaben die Vertretungen von Betroffenen sexualisierter Gewalt ein Forderungspapier.

Frankfurt a.M. (epd). Die Vertretungen von Betroffenen sexualisierter Gewalt mahnen einen fairen Umgang mit Missbrauchsbetroffenen durch die katholische Kirche an. Die Bundeskonferenz der Betroffenenbeiräte forderte am 7. Oktober in Frankfurt am Main mehr Transparenz und Respekt seitens der katholischen Kirche für Betroffene. Der Verein Eckiger Tisch und das Aktionsbündnis der Betroffeneninitiativen appellierten an die katholischen Bischöfe, sich in Schmerzensgeldprozessen nicht auf eine Verjährung der Taten zu berufen.

Die Bundeskonferenz der Betroffenenbeiräte übergab anlässlich eines Treffens von Aufarbeitungskommissionen aus den deutschen Bistümern ein Forderungspapier an die Bischöfe. Rechte und Bedürfnisse der Betroffenen müssten in den Mittelpunkt gestellt und eine gerechte Aufarbeitung ermöglicht werden, heißt es in dem Papier. Es brauche Transparenz bei allen aufarbeitungsrelevanten Vorgängen in den Bistümern sowie in den bischöflichen Beratungsstellen.

Prozesse, die von unabhängigen Aufarbeitungskommissionen sowie der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen und deren Fachgremien geführt werden, müssten für Betroffene nachvollziehbar sein. Der Umgang mit Akten, insbesondere die Archivregelungen und Zugangsrechte, sei klar zu definieren. Betroffene müssen vollständigen Zugang zu relevanten Dokumenten haben.

Anerkennungsbescheide müssten begründet werden, forderte die Bundeskonferenz weiter: „Nur so können Betroffene die Entscheidungen nachvollziehen und diese in ihren eigenen Verarbeitungsprozess einbinden.“ Zudem müsse eine „angemessene und betroffenensensible Gedenk- und Erinnerungskultur“ die Erfahrungen und das Leid der Betroffenen anerkennen und zugleich sicherstellen, „dass Täter nicht posthum geehrt werden“.

Der Eckige Tisch und das Aktionsbündnis der Betroffeneninitiativen kritisierten, in Schmerzensgeld-Verfahren vor Zivilgerichten berufe die katholische Kirche sich vielfach auf eine Verjährung. Laut den beiden Initiativen gehen Juristen hier von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten aus, da die Kirche selbst für die späte Aufdeckung vieler Taten verantwortlich sei und Täter geschützt habe.

Nur eine Minderheit der Betroffenen sehe sich in der Lage, selbst zu klagen, teilten die Initiativen mit: „Sie sind auf ein faires Verfahren angewiesen, wenn sie noch jemals in den Genuss eines Ausgleichs für das erlittene Unrecht kommen sollen.“ Bei der Aufklärung der Verbrechen sei wichtig, dass der Umgang mit Tätern und Täterinnen sowie Betroffenen untersucht werde. Nur so könnten Strukturen identifiziert werden, die sexualisierte Gewalt ermöglicht oder dessen Aufdeckung erschwert haben. Die Aufarbeitung verlaufe „zäh und schwierig“, weil die Kirche versuche, den Prozess in der Hand zu behalten. Die Politik lasse sie gewähren.