Das bayerische Kabinett hat dem geplanten Staatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zugestimmt. Ziel sei es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfest aufzustellen: Er solle moderner, digitaler und schlanker werden, sagte Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) am Montag nach der Kabinettssitzung in München. Die Regierungschefinnen und -chefs hatten im Oktober 2024 bei ihrer Ministerpräsidentenkonferenz den Reformstaatsvertrag beschlossen. Für das Inkrafttreten des Vertrags, der auch noch die 16 Landesparlamente durchlaufen muss, ist der 1. Dezember vorgesehen.
Der Reformstaatsvertrag solle ein Zeichen sein gegen „unbegrenztes Wachstum“ und für „Sparmaßnahmen“, sagte Herrmann weiter. Deshalb solle es Einsparungen vor allem bei den Fernseh-Spartensendern von ARD und ZDF geben und deren Zahl von zehn auf sechs reduziert werden. Bei den öffentlich-rechtlichen ARD-Hörfunkprogrammen sollen 16 gestrichen werden. Das Papier enthalte auch eine Präzisierung des „Verbots der Presseähnlichkeit“. Diese sei wichtig, damit es keinen unlauteren Wettbewerb mit den Printmedien gebe, die sich nicht über Beiträge finanzieren können, erläuterte Herrmann. Die Sender dürften beim Textangebot keine Konkurrenz zu privaten Verlagen sein.
Florian Herrmann betonte auch, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zur „DNA der Nachkriegsordnung in Deutschland“ gehöre. Alle, die an der Reform arbeiteten, seien „nachhaltige Befürworter“. Es gebe auch radikale Gegner, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner jetzigen Form abschaffen wollten und dessen Notwendigkeit in Abrede stellten, sagte er mit Blick auf die AfD. Nach der Zustimmung des bayerischen Kabinetts kommt der Entwurf des Reformstaatsvertrags nun in den bayerischen Landtag. Damit er in Kraft treten kann, müssen alle 16 Landesparlamente zustimmen. (00/0082/13.01.2025)