Wohngeldreform: Ausgaben verdoppelt, Empfängerzahl plus 80 Prozent

Eine zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Reform des Wohngeldes hat die Zahl der Haushalte, die diese Leistung bekommen, stark steigen lassen. Die im vergangenen Jahr ausgezahlte Summe hat sich auf 4,3 Milliarden Euro mehr als verdoppelt.

Wiesbaden (epd). Die Zahl der Haushalte in Deutschland, die Wohngeld beziehen, hat sich binnen Jahresfrist stark erhöht. Sie stieg von rund 651.800 Ende 2022 auf 1,2 Millionen Haushalte zum Jahresende 2023, wie das Statistische Bundesamt am 30. September in Wiesbaden bekanntgab. Das entsprach einem Plus von 80 Prozent. Als Grund nannte die Behörde das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Wohngeld-Plus-Gesetz, wodurch mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Auch sei die Höhe des Wohngeldes nach oben angepasst worden, hieß es weiter. Es seien außerdem zwei neue Bausteine, eine Heizkosten- und eine Klimakomponente, hinzugekommen, die Mehrbelastungen aufgrund gestiegener Energiekosten und energieeffizienter Sanierungen abfedern sollen.

Die Ausgaben von Bund und Ländern für das Wohngeld haben sich im vergangenen Jahr von rund 1,8 auf 4,3 Milliarden Euro mehr als verdoppelt (plus 137 Prozent), wie das Bundesamt unter Verweis auf Zahlen des Bundesbauministeriums bekanntgab. Anspruchsberechtigt seien Ende vergangenen Jahres 2,8 Prozent aller privaten Hauptwohnsitz-Haushalte gewesen.

Wohngeld wird den Angaben zufolge einkommensschwachen Haushalten gewährt, damit diese sich angemessenen und familiengerechten Wohnraum leisten können. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hänge von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Unterschieden wird zwischen reinen Wohngeld-Haushalten, in denen alle Bewohnerinnen und Bewohner einen Anspruch haben, und sogenannten wohngeldrechtlichen Teilhaushalten, in denen sowohl Personen mit und ohne Anspruch wohnen.

Der durchschnittliche monatliche Anspruch in reinen Wohngeld-Haushalten sei um 106 auf 297 Euro gestiegen, hieß es. In den wohngeldrechtlichen Teilhaushalten lag der Anspruch Ende 2023 im Schnitt bei 247 Euro und damit um 70 Euro höher als ein Jahr zuvor.

Im Ländervergleich waren Ende vergangenen Jahres private Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern am häufigsten auf Wohngeld angewiesen: In dem nordöstlichen Bundesland bezog mehr als jeder 20. Haushalt (5,5 Prozent) Wohngeld. In den ostdeutschen Ländern Sachsen (4,5 Prozent), Sachsen-Anhalt (4,1 Prozent), Thüringen (4,0 Prozent) und Brandenburg (3,6 Prozent) lag der Anteil der Wohngeld-Haushalte ebenfalls über dem Bundesschnitt. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen erhielten 2023 mit 3,4 Prozent ebenfalls vergleichsweise viele Haushalte Wohngeld.

Von den Stadtstaaten lag Bremen mit 3,3 Prozent Empfänger-Haushalten über dem Bundesschnitt, Hamburg (2,7 Prozent) und Berlin (2,6 Prozent) knapp darunter. Einen hohen Anteil hatten zudem Niedersachsen und Schleswig-Holstein (jeweils 3,1 Prozent). Unterdurchschnittlich waren der Statistik zufolge das Saarland (2,6 Prozent), Hessen (2,4 Prozent), Rheinland-Pfalz (2,3 Prozent) und Baden-Württemberg (2,0 Prozent). In Bayern war der Anteil mit 1,6 Prozent bundesweit am geringsten.

Pressemitteilung Statistisches Bundesamt: http://u.epd.de/35v3