Geld und Ehrenamt - das geht!
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Stefanie Krones

Das Ehrenamt in der Pflege ist schon lange kein Selbstläufer mehr. Daher bietet die Ehrenamtspauschale eine willkommene Unterstützung bei der Anerkennung und Wertschätzung des freiwilligen Einsatzes. Wie sie genutzt werden kann, erläutert Stefanie Krones, Direktorin des Caritasverbands Westerwald-Rhein-Lahn, in ihrem Gastbeitrag für epd sozial anhand von Beispielen aus der Praxis.

Alle sind sich einig: Lebensqualität für Menschen im höheren Lebensalter bedarf heute und in Zukunft bürgerschaftlich engagierter Menschen in Nachbarschaft, Gemeinde, Quartier und Kommune. Sie unterstützen im Alltag, organisieren Gemeinschaft, fördern soziale Kontakte und sorgen für Teilhabe. Vor dem Hintergrund, dass nachweislich viele Menschen im Alter unter Einsamkeit leiden, keine Angehörigen haben oder nur noch selten Kontakte pflegen können und dass diese Lebensrealitäten zunehmen werden, erweist sich bürgerschaftliches Engagement als immer wichtiger.

Gleichzeitig stellen wir als Caritas fest, dass sich bürgerschaftliches Engagement in einem Wandel befindet und die Bereitschaft, sich zu engagieren, oder auch die Motive, warum Menschen sich engagieren, sich verändern.

Anreize für freiwilligen Einsatz erhöhen

Es muss darum gehen, Wertschätzung zu zeigen und Anreize für freiwilliges Engagement zu schaffen. Der Gesetzgeber hat die Handlungsnotwendigkeiten erkannt und die Möglichkeiten, auch finanzielle Anreize zu schaffen, deutlich erweitert. Die steuerfreien Pauschalen - die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale - bieten Trägern eine Möglichkeit, Engagement gezielt zu fördern und auch auf finanzielle Weise Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen. Für Ehrenamtliche wiederum bedeutetet das eine Form der auch entgeltlichen Anerkennung, insbesondere dann, wenn sie sehr viel Zeit und Know-how in das Ehrenamt investieren.

Der Caritasverband Westerwald Rhein-Lahn erprobt an zwei Beispielen, wie die Pauschalen sinnvoll eingesetzt werden können: Als eine mögliche Zielgruppe wurden eigene Mitarbeitende identifiziert, die besondere Talente, Interessen oder Qualifikationen außerhalb ihres Dienstes einbringen möchten, zum Beispiel musikalische Fähigkeiten. Die Ehrenamtspauschale oder Übungsleiterpauschale bei Festangestellten ist unter Einhaltung der Voraussetzung möglich, dass die ehrenamtliche Tätigkeit inhaltlich und organisatorisch klar von der Hauptbeschäftigung abgegrenzt ist.

Eine ehemalige Opernsängerin veranstaltet Mitsingkonzerte in Pflegeeinrichtungen. Diese Veranstaltungen sind nicht nur ein kulturelles Highlight, sondern auch ein wichtiger Baustein für soziale Teilhabe. Ihre hochqualifizierte Fähigkeit, die sie in ihrer Freizeit freiwillig einbringt, wird durch die steuerfreie Übungsleiterpauschale anerkannt.

Außerdienstliche Aktivitäten der Azubis

Und es gibt die Zielgruppe (internationaler) Auszubildender: Junge Menschen erhalten die Möglichkeit, sich zu engagieren und freiwillig außerhalb ihrer Arbeitszeit in der Betreuung mitzuwirken. Neben Spaziergängen oder Gesprächen werden oft auch gerne digitale Instrumente eingesetzt, wie die Tover Tafel, die interaktive Spiele ermöglicht, oder Teresa.ai, eine KI-basierte Sprachassistentin.

Dieses zusätzliche, außerdienstliche Engagement fördert zum Beispiel den Spracherwerb der internationalen Auszubildenden, die persönliche Entwicklung junger Menschen, die Beziehung zur Einrichtung und trägt selbstverständlich zu einem lebendigen intergenerativen Miteinander in den Einrichtungen bei. Unsere Azubis können dafür die steuerfreie Ehrenamtspauschale von bis zu 70 Euro monatlich bekommen.

Reibungsverluste vermeiden

Trotz der Vorteile stoßen die Pauschalen auch auf Bedenken und Vorbehalte. Ehrenamt soll schließlich qua Definition aus Verbundenheit für eine Organisation freiwillig und in der Regel ohne Vergütung geleistet werden. Doch nicht umsonst wurden vom Gesetzgeber die beiden genannten Pauschalen im Einkommenssteuergesetz festgeschrieben. Ehrenamt darf nicht nur, sondern soll sogar dadurch gefördert werden, ohne den Kern der Freiwilligkeit zu verwässern.

Unsere Aufgabe als Trägerverantwortliche ist es, für Transparenz und eine klare Kommunikation zu sorgen, und auf die Einhaltung von Grenzen zu achten. Es sollte keine Reibungsverluste zwischen freiwillig Engagierten mit und ohne finanzielle Anerkennung geben. Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sind mehr als rechtliche Optionen. Sie sind ein mögliches Instrument, um bürgerschaftliches Engagement in der Altenhilfe - gemeinwesenorientiert, stationär und ambulant - attraktiv und damit zukunftsfähig zu gestalten.

Stefanie Krones ist Direktorin des Caritasverbands Westerwald-Rhein-Lahn und Vorstandsmitglied sowie Fachbeirätin für "Ehrenamt" im Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland.