Kurzarbeit in Redaktionen

Es ist ein heikles Thema. Ende April planten 80 Prozent der Zeitschriften- und Zeitungsverlage in Deutschland Kurzarbeit. Die Begründung liegt zunächst einmal auf der Hand: In der Corona-Pandemie bleiben Aufträge von Anzeigenkunden aus, was zu extremen Umsatzeinbrüchen führt. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) beziffert die Verluste für seine Mitglieder bei der Werbung auf 20 bis 80 Prozent. 

Wer Kurzarbeit beantragt, muss dies bei der Bundesagentur für Arbeit gut begründen. Zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, gehört ein "erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall". Einbrechende Werbeeinnahmen führen in Anzeigenabteilungen und allen anderen Bereichen, die mit der Abwicklung des Anzeigengeschäfts zu tun haben, eindeutig dazu, dass weniger Arbeit anfällt. 

Doch vor allem Zeitungsverlage setzten das Instrument der Kurzarbeit auch in Redaktionen ein. Nach Schätzungen des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) gab es Ende April in rund einem Drittel der Häuser, die Mitarbeiter in Kurzarbeit schickten, diese auch in Redaktionen. In die Liste reihten sich Titel ein wie das "Handelsblatt", die "Süddeutsche Zeitung" und "Die Zeit". Begründet wird die Kurzarbeit in Redaktionen auch mit wegbrechenden Werbeeinnahmen.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) fand deutliche Worte. "Journalisten, die Hochkonjunktur haben, in Kurzarbeit zu schicken, wäre fatal", sagte sie Anfang April ausgerechnet der "Süddeutschen Zeitung". Tatsächlich dürften die allermeisten Redaktionen in der Corona-Krise nicht weniger Themen auf dem Tisch haben, im Gegenteil. Auch im Sportressort ist, wenn alle Ligen ruhen, endlich Zeit, lange liegen gebliebene Recherchen anzugehen. Ein Arbeitsausfall in Redaktionen ist also nicht leicht zu begründen. Bisweilen resultiert er schlicht aus der unternehmerischen Entscheidung, am journalistischen Produkt zu kürzen, um Einnahmeausfälle aus dem Werbegeschäft auszugleichen. Doch diese Ausfälle reichten als Begründung nicht aus, erklärte die Bundesagentur für Arbeit bereits. Denn hier trügen die Verlage auch ein Betriebsrisiko, wie eine Sprecherin dem epd sagte. Die Behörde prüfe die Rechtmäßigkeit von Kurzarbeit in jedem Einzelfall.

"Entscheidend ist der Arbeitsausfall für den einzelnen Mitarbeiter. Gerade in dieser Branche ist der Arbeitsausfall jedoch eingehend zu begründen", teilte die Agentur für Arbeit München dem epd mit. Aber was ist, wenn gar nicht weniger Arbeit anfällt? Auf die Frage, ob eine wirtschaftliche Schieflage, die durch Arbeitsausfälle in anderen Unternehmensbereichen entstanden ist, zur Begründung von Kurzarbeit für Journalisten herangezogen werden kann, erklärte die Behörde: "Das Produkt Zeitung muss als Ganzes gesehen werden." Der Anzeigenkunde finanziere die journalistische Arbeit. Wenn diese Aufträge wegfallen, falle entsprechend auch die Finanzierung weg. "Es tritt ein Arbeitsausfall ein, da Seiten reduziert werden müssen."

Es ist ein heikles, weil kompliziertes Thema, da journalistische Betriebe einem speziellen Finanzierungsmodell unterliegen. Sinkende Anzeigeneinnahmen machen Medienhäusern schon lange zu schaffen, und erfolgreiche Strategien dazu, wie sie mit ihren Inhalten im Internet Geld verdienen können, haben sie kaum entwickelt. Zugleich ist die Nachfrage nach journalistischen Angeboten in der Krise gestiegen. So entstand "eine Umsatzkrise trotz Produktions- und Nachfrage-Chancen", wie es die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Cornelia Berger, formulierte. Wie viele andere Schieflagen zeigen sich durch Corona auch die bekannten Probleme der Presseverlage nun wie unter einem Brennglas. Und die Arbeitsagenturen tun gut daran, bei der Einzelfallprüfung von Kurzarbeit Selbiges zu nutzen.

Aus epd medien 23/20 vom 5. Juni 2020

Ellen Nebel