I. Vorwort
»Pazifismus hat auf einmal eine dunkle Seite, und das Friedenslied steht gerade verdammt quer in der Landschaft« – so titelte die Süddeutsche Zeitung am vergangenen Wochenende einen Artikel mit und über Hermann van Veen. Hermann van Veen, Jahrgang 1945, erklärt in diesem Artikel: »Ich hatte Glück. Ich bin von nach dem Krieg. Und ich hoffe, dass das so bleibt.« Und rückblickend auf seine inzwischen 57-jährige Karriere als politischer und friedensbewegter Liedersänger bekennt er: »Bei Trump hab ich gedacht: Kann doch wohl nicht wahr sein. Bei Assad hab ich das Gleiche gedacht. Beim Brexit hab ich das gedacht. Bei Putin hab ich das gedacht. Und ich hab mich viermal gigantisch geirrt.« (SZ Nr.99, 30. April/1. Mai, Seite 3)
Beide Aussagen Hermann van Veens können sich wohl viele von uns zu eigen machen.
Am 24. Februar dieses Jahres hat der russische Präsident Putin den Befehl zu einem verbrecherischen Angriffskrieg gegen die Ukraine erteilt.
Seit dem 24. Februar setzen wir uns täglich den Nachrichten und Bildern vom Wüten des Krieges in der Ukraine aus. Und den Leidensgeschichten der Flüchtenden.
Die Bilder sterbender, toter und trauernder Menschen in den Ruinen der umkämpften Städte und Dörfer in der Ukraine bedrängen und bedrücken uns.
Und wir werden konfrontiert mit »realpolitischen« Forderungen und Konsequenzen, die für uns ganz neu das Fragen nach einem »richtigen« und einem »guten« Entscheiden und Handel in Kriegszeiten aufwerfen:
– Ist es richtig und gut, den Angegriffenen Waffen zu liefern?
– Frieden schaffen mit immer mehr und immer schwereren Waffen?
Ist das möglich? Auch dann, wenn der Angreifer Atomwaffen besitzt?
– Und wenn ja:
Wird ein solcher Friede dann ein »guter« sein – also ein nachhaltiger und ein gerechter Friede?
Diesen Fragen hat sich eine christliche Friedensethik zu stellen. Und mit diesen Fragen wird gegenwärtig die ›alte‹ Friedensdenkschrift der EKD von 2007 konfrontiert.
Macht der russische Angriffskrieg auf die Ukraine also eine Neupositionierung der evangelischen Kirche in ihrer Friedensethik nötig?
Darüber wird in unserer Kirche angesichts des Kriegsgeschehens in der Ukraine neu nachgedacht und debattiert.
So veröffentlichten etwa in der April-Ausgabe von zeitzeichen (Evangelische Kommentare zu Religion und Gesellschaft) der Theologieprofessor Reiner Anselm, die Militärpfarrerin Katja Bruns und der Militärdekan Roger Mielke ›Überlegungen zu einer neuen evangelischen Friedensethik‹. Sie fordern in ihren Überlegungen eine neue »wirklichkeitsgesättigte« Friedensethik mit einer »illusionslosen Wahrnehmung des Faktischen«. Und sie sind »skeptisch gegenüber einer zu engen Bindung der Friedensethik an das Völkerrecht«. Denn das sei »kontrafaktisch«.
– Aber verweigerte sich die »alte« Friedensdenkschrift der EKD von 2007 dem offenen Blick auf einen ›komplexen Realismus?
– Verschloss sich die ›alte‹ Friedensdenkschrift wegen ihrer Bindung an biblische Friedensvisionen einer ›illusionslosen Wahrnehmung des Faktischen‹?
– Brauchen wir um unserer »gigantischen Irrtümer« und unserer gegenwärtigen Wirklichkeit willen also eine ›neue‹ evangelische Friedensethik? Und was soll an die Stelle ihrer vorgeblich »zu engen Rechtsbindung an das Völkerrecht« treten?
Diese Fragen motivierten mich zum Titel meines Vortrags heute Abend:
»Frieden schaffen – doch mit Waffen?
Trägt die Friedensethik der Evangelischen Kirche noch?«
– Kurze Erläuterung der Gliederung des Vortrags
II. Die ›alte‹ Friedensdenkschrift der EKD von 2007:
Frieden fördern, erhalten und schaffen mit weniger Waffen!
Intensive Reflexionen friedensethischer Aussagen der Bibel haben nach dem desaströsen Ende des 2. Weltkrieges und der Entwicklung atomarer Massenvernichtungsmittel in der evangelischen Kirche während der letzten beiden Jahrzehnte zum Paradigmenwechsel vom ›gerechten Krieg‹ zum ›gerechten Frieden‹ geführt:
»Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen«
lautet der Titel der 2007 veröffentlichten und – wie ich denke – bis heute wegweisenden Denkschrift des Rates der EKD.
Mit der Lehre vom ›gerechten Frieden‹ grenzte sich die Friedensdenkschrift der EKD ausdrücklich vom Gedanken des ›gerechten Krieges‹ ab.
Der Gedanke, es könne einen ›gerechten Krieg‹ geben, hatte über anderthalb Jahrtausende? von Aurelius Augustinus im vierten Jahrhundert n.Chr. bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges? die christliche Friedensethik bestimmt.
Die Friedensdenkschrift der EKD aus dem Jahr 2007 verabschiedete sich von diesem Gedanken in der Einsicht:
Mag der Anlass eines Krieges auch ›gerecht‹ und zu rechtfertigen sein,
Kriege selbst sind grundsätzlich ungerecht, schrecklich, grausam und Ausdruck des Scheiterns einer lebensdienlichen Politik.
So wie es Elie Wiesels mit seinem Diktum auf den Punkt gebracht hat:
»Niemand von uns ist in der Lage, den Krieg auszurotten, aber unsere Pflicht ist es, ihn zu denunzieren und bloßzustellen in all seiner Abscheulichkeit. Krieg hinterlässt keine Sieger, nur Opfer.«
Wenn das keine illusionslose Sicht des Faktischen ist!
»Schwerter zu Pflugscharen« – diese biblische Friedensvision wurde zum Grundimpuls für die jetzt 15 Jahre ›alte‹ Friedensdenkschrift der EKD. Die Forderung aus der Friedensvision des Propheten Micha malt uns ein einprägsames Bild vor Augen.
Es war einst die Sowjetunion, die den Künstler Jewgeni Wutschetitsch damit beauftragte, eine Bronzeskulptur mit dem Titel »Schwerter zu Pflugscharen« zu schaffen. Dieses Geschenk der Sowjetunion steht bis heute vor dem UN-Gebäude!
Auch wer diese Skulptur nicht kennt, kann sich eine solche »Umschmiedung« bildlich vorstellen: Ein Bild voller Trost und Hoffnung gerade für Menschen, die Kriege erlebt haben und durch Kriege verursachtes Leid kennen und fürchten.
»Schwerter zu Pflugscharen« – inspiriert durch diese biblische Friedensvision plädiert die EKD-Friedensdenkschrift von 2007 für weniger Waffen. Also für Abrüstung und für den Abbau von vorhandenen Waffenpotenzialen, um ›gerechten Frieden‹ in der Welt zu fördern, zu erhalten und zu schaffen. Und als wesentliche Implikationen dieses Abbaus betrachtet die Denkschrift die Einschränkung von Rüstungsexporten, strenge Rüstungskontrollen und Rüstungskonversion – ein moderner Begriff für das Geschehen, das Micha in seiner Vision beschrieben hat.
Heute wäre zu ergänzen:
Offenlegung von Rüstungsbeständen und deren Vernichtung bis zu definierten Obergrenzen, Einladungen zur Teilnahme an Manövern und gegenseitiger Visitationen militärischer Einrichtungen über die Grenzen von Verteidigungsbündnissen hinaus sind weitere Implikationen einer friedensfördernden Abrüstung.
Mit einem realistischen Blick auf die Kriege im 20. und 21. Jahrhundert entfaltet die Friedensdenkschrift gleichsam eine Lehre des ›gerechten Friedens‹. Unter anderem werden dabei folgende Aspekte auf- und ausgeführt:
– der Primat der Politik vor dem Militärischen sowie der Primat der Prävention vor der Intervention;
– die Betonung der Versöhnung und Verständigung zwischen den Völkern als Ziel der Politik;
– die Gestaltung einer vernünftigen Weltfriedensordnung als einer internationalen Rechtsordnung (»rule of law«);
– die Verbesserung der weltweiten sozialen Gerechtigkeit, d.h. vor allem die wirksame Bekämpfung von Armut, Hunger, materieller Not und Elend – also der kontinuierliche Ausbau der Entwicklungshilfe und wirtschaftlicher Zusammenarbeit mit und für arme und bedürftige Länder;
– die Entwicklung einer leistungsfähigen Friedensforschung sowie der Aufbau und Ausbau von zivilen Friedensdiensten und eine umfassende Bildung und Erziehung zum Frieden.
Dabei ist die Lehre vom ›gerechten Frieden‹ nicht identisch mit einem radikalen und uneingeschränkten Pazifismus. Dessen Nähe zur jesuanischen Verkündigung ist unbestritten.
Jesu Verkündigung aber hatte staatliches Handeln bei der Forderung nach Gewaltverzicht nicht im Blick.
Auch deshalb sieht die Denkschrift trotz aller Betonung des Vorrangs des Zivilen und des Primats der Gewaltfreiheit die Möglichkeit des Einsatzes einer ›rechtserhaltenden Gewalt‹ ausdrücklich vor.
Freilich nur in eingegrenzter Weise:
Rechtserhaltende Gewalt kann nur im Einklang mit der internationalen Rechtsordnung zur unmittelbaren Selbstverteidigung eingesetzt werden, somit als ›Notwehr‹, und/oder im ausdrücklichen Auftrag der Vereinten Nationen Dritten gegenüber als ›Nothilfe‹ gegen drohende Genozide oder im Falle schwerer, massiver, systematischer Menschenrechtsverletzungen.
Gerade hier wird deutlich, dass sich die Autor*Innen der Denkschrift einer ›illusionslosen Wahrnehmung des Faktischen‹ und einer Offenheit für einen ›komplexen Realismus‹ nicht verschlossen haben.
Die Friedensdenkschrift der EKD hält militärische Gewalt und damit Krieg als Ultima Ratio für denkbar, wenn es dafür einen Rechtsrahmen gemäß den Satzungen gibt, d.h. eine Erlaubnis oder ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
Darüber hinaus werden in der EKD-Denkschrift für den Einsatz von rechtserhaltender Gewalt weitere Kriterien genannt:
– eine ausgearbeitete Interventionsstrategie,
– die Verhältnismäßigkeit der Mittel,
– eine realistische Einschätzung des Zeitrahmens, der für eine wirtschaftliche und politische Aufbauarbeit erforderlich ist, und zwar in Verbindung mit Ausstiegsszenarien.
Heute wäre als eine weitere Entwicklung der »rule of law«, der Herrschaft des Rechtes zu ergänzen:
– Die Gründung des »Internationalen Strafgerichtshofes« (der leider gegenwärtig weder von Russland und China noch von den USA anerkannt ist)
– Fazit:
Die gegenwärtig in Frage gestellte ›alte‹ Friedensdenkschrift der EKD plädiert in Bindung an Gottes Wort und mit realistischem Blick auf die atomare und konventionelle Hochrüstung von Staaten für ein »Frieden fördern, erhalten und schaffen mit weniger Waffen!«
Mit der Schrift der EKD wurde eine Wende von der »Lehre vom gerechten Krieg« hin zur »Lehre vom gerechten Frieden« vollzogen. Die im Jahre 2007 veröffentlichte Denkschrift hat mit dieser Neuausrichtung eine größere Nähe zur biblischen Tradition hergestellt und damit pazifistische Impulse aufgenommen.
In Bindung an biblische Friedensvisionen betont sie den Vorrang nicht-militärischer Mittel zur Konfliktlösung. Allerdings schließt sie militärische Gewalt als ›ultima ratio‹ nicht aus. Möglichkeiten und Grenzen von ›rechtserhaltendem militärischen Gewaltgebrauch‹ werden entfaltet.
Diese Begrenzungen militärischer Gewalt sind für mich kein ›Sich-Verschließen vor der komplexen Realität‹ in Kriegszeiten.
Darin bestärken mich gerade auch die jüngst formulierten Gedanken des Philosophen Jürgen Habermas. In der Süddeutschen Zeitung vom
29. April schreibt Habermas unter dem Titel ›Krieg und Empörung‹:
»Das Dilemma, das den Westen zur risikoreichen Abwägung im Raum zwischen zwei Übeln – einer Niederlage der Ukraine oder der Eskalation eines begrenzten Konflikts zum dritten Weltkrieg – nötigt, liegt auf der Hand. Einerseits haben wir aus dem Kalten Krieg die Lehre gezogen, dass ein Krieg gegen eine Atommacht nicht mehr in irgendeinem vernünftigen Sinne »gewonnen« werden kann, jedenfalls nicht mit Mitteln militärischer Gewalt innerhalb der überschaubaren Frist eines heißen Konflikts. Das atomare Drohpotential hat zur Folge, dass die bedrohte Seite, …, die in jedem Fall unerträgliche Zerstörung militärischer Gewaltanwendung nicht durch einen Sieg, sondern bestenfalls mit einem für beide Seiten gesichtswahrenden Kompromiss beenden kann. …«
Habermas konstatiert im Westen Europas eine ›postheroische Mentalität‹ mit der Einsicht:
»dass internationale Konflikte … nur durch Diplomatie und Sanktionen gelöst werden können – und dass im Fall des Ausbruchs von militärischen Konflikten der Krieg, da er nach menschlichem Ermessen im Hinblick auf das schwer kalkulierbare Risiko eines drohenden Einsatzes von ABC-Waffen nicht mehr im klassischen Sinne mit Sieg oder Niederlage zu Ende geführt werden kann, so schnell wie möglich beigelegt werden muss: »Vom Krieg kann man nur lernen, Frieden zu machen«, sagt Alexander Kluge. Diese Orientierung bedeutet nicht etwa einen grundsätzlichen Pazifismus, also Frieden um jeden Preis.«
Und Habermas erklärt dann: »Die Skepsis gegen das Mittel kriegerischer Gewalt findet … eine Grenze an dem Preis, den ein autoritär ersticktes Leben fordert – ein Dasein, aus dem auch noch das Bewusstsein vom Widerspruch zwischen erzwungener Normalität und selbstbestimmtem Leben verschwunden wäre.« (SZ Nr. 98, 29. April, S. 12f)
Ich sehe in Habermas Gedanken keine grundsätzliche Infragestellung, sondern eine bedenkenswerte aktuelle Entfaltung der evangelischen Friedensdenkschrift von 2007.
III. ›Neue‹ Fragen an die ›alte‹ Friedensethik:
Der Ukraine-Krieg als Zeitenwende für eine realistische Friedensethik?
›Schwerter zu Pflugscharen‹, dieses Leit-Bild der ›alten‹ Friedensdenkschrift der EKD von 2007 wurde zu einer Kurzformel für ein friedensethisches Programm. Wie eine ›regulative Idee‹ im Sinne Immanuel Kants vermochte und vermag die alte biblische Vision das friedensethische Reden und Handeln von Christenmenschen und Kirchen zu orientieren. Denn als ›regulative Idee‹ konfrontiert sie uns mit den Fragen:
– Können Waffen dazu dienen, Kriege und Gewalt zu überwinden?
– Dient es dem Frieden, wenn Staaten aufrüsten und eine Sicherheitsordnung anstreben, die auf atomarer Abschreckung beruht?
– Kann unsere evangelische Kirche Rüstungsproduktion, Rüstungsexporte und militärische Gewalt grundsätzlich tolerieren oder gar ›gut‹ heißen?
Diese ›alten‹ Fragen neu an unser realpolitisches Reden, Entscheiden und Handeln zu stellen, scheint mir gerade auch heute angesichts des Ukraine-Krieges geboten.
Inwiefern aber stellt der Ukraine-Krieg unsere ›alte‹ evangelische Friedensethik vor ›neue‹ Fragen bzw. sogar grundsätzlich ›infrage‹?
In seiner Regierungserklärung am 27. Februar dieses Jahres erklärte unser Bundeskanzler Olaf Scholz:
»Der 24. Februar 2022 markiert eine Zeitenwende in der Geschichte unseres Kontinents. Mit dem Überfall auf die Ukraine hat der russische Präsident Putin kaltblütig einen Angriffskrieg vom Zaun gebrochen.«
Die Autoren der ›Überlegungen zu einer neuen evangelischen Friedensethik‹ in der April-Ausgabe von ›zeitzeichen‹ nehmen diese Vorstellung einer ›Zeitenwende‹ inhaltlich auf und konstatieren:
»Am 24. Februar haben die russischen Streitkräfte in einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg die Ukraine überfallen.
Die Dynamik ist atemberaubend. Unter dem Eindruck der Echtzeitbilder von Kriegsschauplätzen ist auch die öffentliche Meinung umgeschwenkt. Plötzlich ist die Zustimmung für Waffenlieferungen an die Ukraine überwältigend. Wir sind zutiefst irritiert und versuchen mühsam, uns zu orientieren angesichts der Flüchtlingsströme und des unabsehbaren Leids. Vor uns liegen die Trümmer der europäischen Sicherheitsordnung. … Nun spätestens ist uns klar geworden, dass die globale Friedensordnung insgesamt in die Krise geraten ist.« (zeitzeichen 4/2022, S. 8f)
Reiner Anselm, Katja Bruns und Roger Mielke stellen das ›Zutrauen‹ der evangelischen Friedensethik ›in die Funktionsfähigkeit der internationalen Rechtsordnung‹ infrage und erklären:
»Das macht skeptisch gegenüber einer zu engen Bindung der Friedensethik an das Völkerrecht. Damit ist das Leitkonzept der Rechtsförmigkeit des Friedens nicht selbst schon obsolet geworden, aber es kann nur als kontrafaktisches Prinzip gelten.
An diesem Punkt muss das Leitbild des gerechten Friedens weiterentwickelt und vor allem gegen mögliche Einseitigkeiten geschützt werden.« (zeitzeichen 4/2022, S. 9)
Im weiteren Verlauf der ›Überlegungen zu einer neuen evangelischen Friedensethik‹ wird deutlich, dass die Autoren eine ›pazifistische Reinterpretation der evangelischen Friedensethik‹ als mögliche Einseitigkeit sehen und fordern:
»Angesichts der nuklearen Drohungen gilt es, nüchtern anzuerkennen, dass eine Sicherheitsordnung ohne atomare Abschreckung gegenwärtig kaum denkbar ist. Abschreckung heißt: Ein Aggressor muss zu dem Schluss kommen, dass der Preis für eine militärische Konfrontation untragbar ist. …
Für die Soldatinnen und Soldaten ist es wichtig, dass sich die demokratische Öffentlichkeit mit ihnen identifiziert. …
Sodann: Für die Verteidigung wird eine solide finanzierte Bundeswehr gebraucht, die technologisch fortgeschrittensten Waffen sowie eine leistungsfähige Rüstungsindustrie.
Eine umstandslose moralische Ächtung der Waffenproduktion verbietet sich vor diesem Hintergrund von selbst.« (a.a.O., S. 11)
Erweisen sich also die Bindung unserer Friedensethik an biblische Friedensvisionen gegenwärtig als unbrauchbar für Orientierung und Wegweisung im realpolitischen Handeln?
– Führt der Weg, militärische Gewalt mit den Mitteln des Rechtes binden zu wollen, in die Irre?
– Und was heißt »kontrafaktisch« in diesem Zusammenhang, etwa angesichts der Verurteilungen von Kriegsverbrechern der Balkankriege?
– Fordert der Ukraine-Krieg eine ›neue‹ Sicherheitsordnung und eine ›neue‹ evangelische Friedensethik unter dem Leitprogramm:
»Frieden fördern, erhalten und schaffen mit immer mehr und immer schwereren Waffen?«
Ich sehe das nicht so.
Und ich verstehe den 24. Februar 2022 zwar als »Zeitenwende« der Politik des Präsidenten Putin gegenüber, nicht aber als »Zeitenwende« für unsere evangelische Friedensethik.
Das will ich im folgenden Kapitel erläutern.
IV. Trägt die Friedensethik der Evangelischen Kirche noch?
Drei Thesen als Antwortimpulse zum Weiterdenken
Am 8. Februar 1929 begann Dietrich Bonhoeffer seinen Vortrag »Grundfragen einer christlichen Ethik« mit dem Satz:
»Nicht in dem Sinne um den Versuch zu unternehmen,
der doch schlechterdings hoffnungslos ist,
in den ethischen Fragen der Gegenwart christlich allgemeingültige Normen, Gebote aufzustellen,
sondern vielmehr nur,
um die eigentümliche Bewegung der ethischen Probleme der Gegenwart unter der Beleuchtung christlicher Grundideen
zu sehen und an ihr teilzunehmen,
werden wir heute von Grundfragen einer christlichen Ethik sprechen.« (zitiert nach Gremmels/Huber (Hg), Dietrich Bonhoeffer Auswahl Bd 1, Gütersloh 2006, S. 96)
Diese Einsicht gilt, denke ich, auch heute für das evangelische Verständnis von ethischen Fragen und Problemen unserer Gegenwart. Auch für eine tragfähige evangelische Friedensethik.
Christliche Ethik kann nicht zu allgemeingültigen, überzeitlichen Normen und damit zu einer eindeutigen und widerspruchsfreien Realpolitik führen.
Eine auf Christus bezogene Ethik hält vielmehr das Fragen der Menschen nach Gottes Wort bezogen auf bestimmte Sachfragen oder Problemzusammenhänge offen.
Um es mit Bonhoeffers Worten zu sagen:
»Der Sinn der gesamten ethischen Gebote Jesu ist vielmehr der,
dem Menschen zu sagen:
Du stehst vor dem Angesicht Gottes, Gottes Gnade waltet über dir,
du stehst aber zum Andern in der Welt, musst handeln und wirken,
so sei bei deinem Handeln eingedenk, dass du unter Gottes Augen handelst…« (a.a.O., S.99f)
Eine Friedensdenkschrift der EKD ist also nicht so etwas wie ein Handbuch für ›richtiges‹ und ›gutes‹ Reden, Entscheiden und Handel in Kriegszeiten.
Sondern sie ist eine geistige und geistliche Auseinandersetzung,
die in Verantwortung vor Gott und der Welt
zu eigenverantwortlichem Handeln von Menschen – auch in Regierungsverantwortung – befähigen will.
Für ein solches Handeln gilt immer die Einsicht:
»Die Wahrheit ist konkret!«
Und ein solches Handeln hat immer auch Wagnis-Charakter.
Und es kann deshalb im Rückblick auch als ›irrtümlich‹ und ›falsch‹ erkannt und gewertet werden.
Ich sehe in der Friedensdenkschrift der EKD von 2007 noch immer – und angesichts des Ukrainekrieges wieder neu – eine tragfähige geistige und geistliche Auseinandersetzung unter ›den Augen Gottes‹.
Drei Thesen als Antwortimpulse zum Weiterdenken sollen meine Beurteilung erläutern.
These 1:
»Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein!« ist ein unverzichtbares Grundbekenntnis für jede tragfähige evangelische Friedensethik.
Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein – dieses Bekenntnis verdanken wir der Ersten Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen 1948 in Amsterdam. Es ist auch das theologische Grundbekenntnis der Friedensdenkschrift der EKD von 2007.
Dieses Friedenszeugnis ist von unserer Kirche zu verkündigen, zu leben und zu gestalten – auch angesichts der Bilder barbarischer Kriegsverbrechen in der Ukraine.
In Bindung an das Bekenntnis »Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein« wird in der Friedensdenkschrift die Grundsatzfrage einer theologischen bzw. kirchlichen Bewertung militärischer Gewalt entfaltet.
Und diese Entfaltung ist durchaus auch auf das Fragen nach der Bewertung von Waffenlieferungen in die Ukraine anzuwenden.
Die theologisch-ethische Bewertung von Waffenlieferungen in die Ukraine kann allerdings nicht einstimmig – etwa von einer kirchlichen Autorität für alle Gläubigen – geklärt werden.
Einzelne Christenmenschen werden hier zu unterschiedlichen Antworten kommen. Evangelische Friedensethik hat hier – wie auch in anderen ethischen Fragen – mit Vielstimmigkeit und auch mit Widersprüchlichkeit zu leben.
Ich persönliche plädiere mit der Friedensdenkschrift der EKD von 2007 theologisch-ethisch für eine bedingte Zustimmung zu militärischer Gewalt auch im Blick auf den Ukraine-Krieg.
Allerdings bin ich froh, dass in unserer Kirche in Kriegszeiten auch ein konsequenter Pazifismus als ein deutliches Zeichen (das deutlichere Zeichen?) der Nachfolge Christi Raum und Gehör findet. Dadurch wird zumindest verhindert, dass das ›Krieg-führen‹ mit fliegenden Fahnen oder durch das Segnen von Waffen verherrlicht wird.
Ein politisches Reden und Handeln christlicher Kirchen, das militärische Gewalt als »Arm Gottes« deutet und absegnet (so Patriarch Kyrill über Putin), lehne ich entschieden ab.
Mit einem realistischen und dabei selbstkritischen Blick auf Versäumnisse und Fehlentscheidungen der Vergangenheit können auch unsere Kirchen der Frage nicht ausweichen, wie der Schutz der von Gewalt, Mord und Vertreibung bedrohten Menschen in der Ukraine jetzt gewährleistet werden kann.
Wesentliche Aufgabe der Kirchen war und bleibt das Beten und humanitäre Nothilfe für alle unter der Gewalt leidenden Menschen. Aber bei allem Respekt gegenüber den pazifistischen Positionen innerhalb und außerhalb unserer Kirche war für mich der Beschluss der Bundesregierung nachvollziehbar, Waffen zur Unterstützung der ›Notwehr‹ in die Ukraine zu liefern. Mit Irritation nehme ich allerdings den gegenwärtigen Wettlauf darum wahr, wer schneller Waffen liefert und wer die schwereren Waffen liefert – bis hin zur Forderung nach dem Eingreifen der NATO.
Es ist schwer und manchmal unerträglich zu sehen, wie Menschen von anderen Menschen ermordet, vergewaltigt und ausgehungert werden. Und auch das Bewusstsein ›unter Gottes Augen zu handeln‹ kann die Spannung zwischen der Bereitschaft, gewaltlos Gewalt zu erdulden und der Bereitschaft, Gewalt auszuüben um Gewalt einzudämmen, nicht ein für alle Mal auflösen.
Dietrich Bonhoeffer etwa hat angesichts der Naziverbrechen den Schluss gezogen, dass es nicht ausreicht, die unter die Räder Gekommenen zu verbinden. Dem Rad muss auch in die Speichen gegriffen werden – und sei es mit Gewalt. Dabei werden wir schuldig. Aber auch der Verzicht auf den Griff in die Speichen lässt uns nicht schuldfrei.
Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein – der Preis für dieses Bekenntnis ist in Kriegszeiten ein nicht aufzulösendes Dilemma:
Der Verzicht auf Gewalt und der Gebrauch von Gewalt lassen uns schuldig werden an den Opfern – und auch an den Tätern.
These 2:
Der in der Friedensdenkschrift von 2007 entfaltete Grund- und Leitbegriff »Gerechter Friede« trägt evangelische Friedensethik, solange er nicht primär mit durch Waffen erreichbarer »Sicherheit« gleichgesetzt wird.
›Gerechter Friede‹ ist nicht gleichzusetzen mit Unverwundbarkeit und absoluter Sicherheit. Wohl ist Sicherheit ein ur-menschliches alltägliches Bedürfnis. Wir wissen aber aus unserer täglichen persönlichen, gesellschaftlichen und politischen Erfahrung, dass es keine absolute Sicherheit gibt.
Wir leben immer mit Unsicherheiten. Sicherheit ist ein Aspekt von Frieden, aber gerechter Friede ist immer mehr als Sicherheit.
Es gibt »Fenster der Verwundbarkeit«, die wir nicht schließen können.
Schon gar nicht mit Waffen. Der Versuch, alle »Fenster der Verwundbarkeit« durch Waffen zu schließen, ist aussichtslos und ruinös.
Gerechter Friede ist immer auch ein Wagnis.
Man muss Frieden wagen, wie man auch Vertrauen wagen muss.
Und das gilt eben auch für das Zutrauen in die Funktionsfähigkeit von internationalen Rechtsordnungen!
Und für das Zutrauen: Wir können den Frieden zwischen Staaten durch gemeinsame Wirtschaftsprojekte und Handelsverträge fördern!
Für ein gegenseitiges Vertrauen und Zutrauen gilt aber auch:
Es kann enttäuscht und es kann missbraucht werden, weil Regierende und/oder Regierte sich nicht an Verträge und Rechtsordnungen halten.
So wie wir es gegenwärtig bei dem von Putin regierten Russland erleben und erleiden.
Aber: Putin und andere Kriegsverbrecher sind nicht die Garanten unserer evangelischen Friedensethik. Sie sind es ebenso wenig, wie die römischen Soldaten zur Zeit Jesu die Garanten für das Evangelium von Gottes Menschenliebe waren.
These 3:
Eine tragfähige evangelische Friedensethik fördert und stärkt die Funktionsfähigkeit internationaler Rechtsordnungen.
Die Friedensdenkschrift der EKD von 2007 knüpft an die Aufgaben des Konziliaren Prozesses an: Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Der Konziliare Prozess begann, als das atomare Wettrüsten auf die Spitze getrieben war. Und er rief auf zur »Absage an Geist, Logik und Praxis der Abschreckung«.
In Verantwortung vor Gott und vor einander sollten die Kirchen der Welt grundlegende Verpflichtungen für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung eingehen.
Dieser Aufgabe haben sich in den vergangenen Jahrzehnten die Landes-Kirchen der EKD gestellt, auch unsere Evangelische Kirche im Rheinland auf allen ihren Ebenen.
Was Frieden in Verantwortung für die Erde, in der Wirtschaft und zwischen den Völkern bedeutet, haben wir als Einzelkirchen wie auch im ökumenischen Gespräch weiter zu entwickeln.
Das ist eine kontinuierliche Aufgabe, ein ethisch-theologischer und praktischer Prozess.
Frieden ist mit der EKD-Denkschrift von 2007 als ein »Prozess abnehmender Gewalt und zunehmender Gerechtigkeit« zu verstehen. Friedensfördernde Prozesse sind innerstaatlich und zwischenstaatlich »auf die Vermeidung von Gewaltanwendung, die Förderung von Freiheit und kultureller Vielfalt sowie auf den Abbau von Not« ausgerichtet.
Ziel ist der Schutz einzelner Menschen vor Not und vor Gewalt.
Dieser Schutz ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft und der einzelnen Staaten.
Das UN-Konzept der menschlichen Sicherheit hat dabei sehr konkrete Vorstellungen:
– die Absicherung gegen chronische Bedrohungen wie Hunger, Krankheiten und Unterdrückung,
– den Schutz vor Bedrohungen des täglichen Lebens und von Not,
– die Einhaltung von Menschenrechten
– und die Gewährung von Rechtssicherheit.
Die Denkschrift der EKD knüpft hier an. Sie formuliert:
»Die im UN-Bericht 1994 vorgenommene Verknüpfung des Konzeptes menschlicher Entwicklung mit dem Konzept menschlicher Sicherheit hebt auf Sicherheitsbedürfnisse der Menschen in ihrem Alltagsleben ab und basiert auf der Idee, dass es zu den Aufgaben der Staaten und der internationalen Gemeinschaft gehört, die einzelnen Menschen sowohl vor Gewalt als auch vor Not zu schützen«.
Menschliche Sicherheit ist also nicht allein unter dem Primat des Militärischen zu gewinnen, sondern sie erbaut sich aus Diplomatie und Politik, Recht und Gerechtigkeit, Rücksichtnahme und Kompromiss, Augenmaß und Mäßigung.
Dabei gibt es immer wieder klar vor Augen tretende Desiderate:
– die Veto-Möglichkeit von Mitgliedern des
Sicherheitsrates,
– die Verweisung eines Falles an die Vollversammlung
– und die Nicht-Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofes für Kriegsverbrechen durch Russland, China und die USA.
Auch stellt sich die Frage nach Machtmitteln zur Durchsetzung von Beschlüssen! Das ist auch ein Desiderat für die Beschlüsse des »Internationalen Gerichtshofes«!
Aber trotz dieser Desiderate:
Die mit der weiteren Entwicklung der Rechtsinstitutionen verbundenen Probleme sind Aufgaben für die Zukunft und gleichzeitig Ausdruck der Fortschritte, die in diesem Bereich erreicht wurden.
V. Schlusswort
Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein! – dieses pointierte Bekenntnis ist für mein theologisches Denken und Reden gleichsam ein Axiom.
Also ein Fundament, das ich nicht beweisen kann und muss.
Und das andererseits auch nicht durch das Reden und Handeln von Kriegsverbrechern wie Putin oder von kriegsverherrlichenden Bischöfen wie Kyrill falsifiziert werden kann.
»Nicht von der Kunst des Sterbens, sondern von der Auferstehung Christi her kann ein neuer reinigender Wind in die gegenwärtige Wirklichkeit wehen.
Wenn ein paar Menschen dies wirklich glaubten und sich in ihrem irdischen Handeln davon bewegen ließen, würde vieles anders werden.«
(D. Bonhoeffer, Widerstand und Ergebung, Chr. Kaiser Verlag, S.369)
Das schrieb Dietrich Bonhoeffer in seinem Osterbrief an Eberhard Bethge, im April 1944, als er im Gefängnis auf seinen Prozess wartete.
Seine Bindung an den österlichen Auferstehungsglauben war für Dietrich Bonhoeffer kein Hindernis, sondern Motivation und Grund für seine ›illusionslose Wahrnehmung des Faktischen‹ und für den offenen Blick auf eine ›komplexe Realität‹.
Diesen Zusammenhang sehe ich auch in der Friedensdenkschrift der EKD von 2007. Deshalb halte ich sie immer noch für tragfähig.
Und ich erhoffe und wünsche mir eben auch für unser gegenwärtiges friedensethisches Reden, Entscheiden und Handeln:
Die Bindung an biblische Friedensvisionen und an den österlichen Auferstehungsglauben sollen Motivation und Grund bleiben, die Realpolitik in kriegerischen Zeiten kritisch und konstruktiv zu begleiten.
Auch und gerade dann, wenn innerhalb und außerhalb der Kirchen Forderungen lauter werden nach mehr Waffen, mehr atomarer Abschreckung und nach weniger Zutrauen in internationale Rechtsordnungen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Aus epd-Dokumentation 20/22 vom 17. Mai 2022: »Frieden schaffen – doch mit Waffen?« - Die evangelische Kirche und der Ukraine-Krieg
56 Seiten / 5,30 €