Staatssekretärin Arbogast: Telefonische Krankschreibung muss bleiben
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Staatssekretärin Arbogast: Telefonische Krankschreibung muss bleiben
Hannover, Berlin (epd).

In der Debatte um die telefonische Krankschreibung spricht sich das niedersächsische Gesundheitsministerium dafür aus, die geltende Regelung beizubehalten. Das Misstrauen, Arbeitnehmer würden die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung leichtfertig nutzen, um blauzumachen, habe keine Grundlage, sagte Staatssekretärin Christine Arbogast am Montag in Hannover.

Zuvor hatte die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände gefordert, die gerade eingeführte Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wieder abzuschaffen. Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter sagte der „Rheinischen Post“ (Montag), er vermute Missbrauch, wenn Arbeitnehmer sich telefonisch krankschreiben ließen.

Arbogast zufolge ist diese Möglichkeit eine „Errungenschaft der praktischen Entbürokratisierung“. Es sei verantwortungslos, mitten in der Erkältungssaison darüber eine Debatte vom Zaun zu brechen und die Praxen ohne Not in Überlastungssituationen zu schicken. Insbesondere leichte Atemwegs- und Erkältungskrankheiten ließen sich gut telefonisch diagnostizieren. Ärzte würden entlastet und könnten sich auf die Behandlung ernsthafter Beschwerden fokussieren.

Eine Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung sieht keinen Zusammenhang zwischen dem aktuell hohen Krankenstand in den Betrieben und der telefonischen Krankschreibung. „Seit der Corona-Pandemie sind viele Menschen offensichtlich vorsichtiger bei Infektionskrankheiten geworden, um andere nicht anzustecken“, sagte Studien-Mitautor Nicolas Ziebarth dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auch Ärztevertreter sprachen sich für den Beibehalt der telefonischen Krankschreibung aus.

Die Möglichkeit, sich per Telefon krankschreiben zu lassen, war während der Corona-Pandemie eingeführt worden. Im vergangenen Dezember wurde eine dauerhafte Regelung beschlossen. Danach kann die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei leichten Erkrankungen telefonisch für bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden. Zuvor mussten Patientinnen und Patienten für eine Krankschreibung persönlich in die Praxis kommen.