Frauen, die ein behindertes oder nicht lebensfähiges Kind erwarten, sollen künftig besser beraten werden. Der Bundestag beschloss am Mittwochabend mit deutlicher Mehrheit eine Beratungspflicht für Ärzte und eine dreitägige Bedenkzeit zwischen der Diagnose und der ärztlichen Indikation für eine Abtreibung. Die Frist gilt nicht, wenn das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren in Gefahr ist. Die Frau kann die Beratung ablehnen. Die neue Regelung gilt für alle Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Bis zur zwölften Woche ist bei einer ungewollten Schwangerschaft eine Beratung ohnehin Voraussetzung für eine Abtreibung.326 Abgeordnete aus allen Fraktionen außer der Linken stimmten für die Neuregelung, 234 dagegen. Ein konkurrierender Gesetzentwurf von SPD-Frauenpolitikerinnen, die eine vorgeschriebene Bedenkzeit und die bußgeldbewehrte Beratungspflicht des Arztes ablehnen, fand keine Mehrheit. Wie bei ethischen Themen üblich, stimmten die Fraktionsmitglieder nicht geschlossen, sondern über die Parteigrenzen hinweg ab. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stimmte für die Neuregelung.
Der Entscheidung waren monatelange Verhandlungen über einen gemeinsamen Entwurf von Unionspolitikern sowie einem Teil der SPD, der Grünen und der FDP-Abgeordneten vorausgegangen. Die Linksfraktion lehnte beide Gesetzesanträge als einen Angriff auf den Abtreibungsparagrafen 218 und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ab.
Die Familienpolitikerin Kerstin Griese (SPD), die den Kompromissantrag maßgeblich miterarbeitet hatte, betonte, es gehe darum, dass werdende Eltern eine Entscheidung fällen können, mit der sie später leben könnten. Es müsse der "schleichende Automatismus" durchbrochen werden, dass die Diagnose, ein behindertes Kind zu erwarten in die Empfehlung für eine Abtreibung münde. Griese hatte in ihrer Fraktion prominente Unterstützerinnen gewonnen, darunter die stellvertretende SPD-Vorsitzende Andrea Nahles, Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und die frühere Familienministerin Renate Schmidt.
Nahles wies den Vorwurf, die Frauen würden bevormundet, zurück. Vielmehr werde ihnen Zeit für eine gute Entscheidung gegeben. Bei Spätabtreibungen gehe es nicht um ungewollte Schwangerschaften. Die Frauen seien "guter Hoffnung", wenn sie von der schweren Erkrankung des Ungeborenen erführen. Renate Schmidt warf der Linksfraktion vor, alte Schlachten neu führen zu wollen. Bei der Spätabtreibungsfrage gehe es aber nicht um eine Auseinandersetzung zwischen Feministinnen und Lebensschützern.
Der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), dessen Antrag die Grundlage für den Kompromiss war, betonte, er habe sich vor einem Jahr nicht vorstellen können, dass man über die Parteigrenzen und festgefahrene Position hinweg zusammenfinden werde. Er verwies darauf, dass auch die Kirchen und die Ärzteschaft sich für eine Verbesserung der Beratung eingesetzt hätten. Er würdigte die "emotionale, aber stets ernsthafte Debatte" im Vorfeld der Bundestagsentscheidung.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christel Humme hatte zuvor für den konkurrierenden Gesetzesantrag geworben. Sie erklärte, eine starre Bedenkzeit setze die betroffenen Frauen zusätzlich unter Druck und könne "grausam" sein. Bußgeldandrohungen bei unterlassener Beratung untergrüben das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Ärzten. Die FDP-Familienpolitikerin Ina Lenke betonte, der Paragraf 218 werde durch die Neuregelungen nicht berührt. Es gehe allein um die Beratungspflicht für Ärzte und die Bedenkzeit. Den Frauen würden keine neuen Pflichten auferlegt.
Die Linksfraktion lehnt beide Gesetzentwürfe ab. Sie sieht sie als Angriff auf den Paragrafen 218 und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, Kirsten Tackmann, sagte, es sei "scheinheilig", eine Beratungspflicht einzuführen, wenn Beratungsstellen im ganzen Land wegen mangelhafter Finanzierung gefährdet seien. Ihre Fraktionskollegin Ulla Jelpke erklärte, das Gesetz bedeute einen Rückschritt. Es eröffne eine neue Diskussion über den Abtreibungsparagrafen 218.