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  Anhörung zu Spätabtreibungen: Experten uneins

Berlin (epd). Eine Expertenanhörung im Bundestag zum Thema Spätabtreibungen hat die Frage einer Gesetzesänderung für eine bessere Unterstützung Schwangerer in Konfliktsituationen weiter offengelassen. Sieben der vom Familienausschuss eingeladenen Experten sprachen sich für ergänzende rechtliche Regelungen aus, fünf zeigten sich überzeugt, eine bessere Beratung sei auch ohne Gesetzesänderung möglich. Im April will der Bundestag abschließend über das Thema entscheiden.

Drei interfraktionelle Gesetzentwürfe fordern derzeit eine Beratungspflicht auf Seiten der Ärzte beziehungsweise die Vermittlung Betroffener in psychosoziale Beratungsstellen sowie eine Mindestbedenkzeit von drei Tagen. Zwei weitere Anträge sprechen sich zwar für eine bessere Beratung aus, sehen aber nur Änderungen der Mutterschaftsrichtlinien vor. Dafür bedürfte es keiner Gesetzesänderung.

Heribert Kentenich von der Bundesärztekammer sagte, die Konfliktlage der Frau nehme bei der Entscheidung für oder gegen einen Abbruch nach der 12. Woche zu. Eine "Zeit des Überdenkens" sei hier erforderlich. Bisher gibt es die Beratung und Bedenkzeit aber nur für Frauen, die sich vor der 12. Schwangerschaftswoche für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Kentenich zitierte US-Studien, nach denen 19 Prozent der Frauen nach einem Abbruch langfristig unter Depressionen litten. Eine bessere Beratung und damit das Gefühl, sich richtig entschieden zu haben, könne diese Zahlen senken, sagte er.

Christiane Woopen von der Forschungsstelle Ethik an der Uniklinik Köln forderte eine klare gesetzliche Regelung der ärztlichen Beratung nach dem Befund, dass das ungeborene Kind möglicherweise behindert sein könnte. Dabei müsse der diagnosestellende Arzt nicht nur beraten, sondern auch an einen spezialisierten Kollegen überweisen sowie an eine unabhängige psychosoziale Beratungsstelle vermitteln. In einer so schwierigen Situation seien ein erweiterter Anspruch auf Beratung und eine Mindestbedenkzeit "keine Hürden, sondern unverzichtbare Hilfen."

Christian Albring vom Berufsverband der Frauenärzte sagte hingegen, die geplanten Gesetzesänderungen seien eine "frauenfeindliche, zynische Verschlimmbesserung". Es gebe keinen Arzt, der "quasi am Morgen eine Behinderung des Kindes feststellt und nachmittags den Abbruch durchführt". In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Abbrüche in Deutschland vielmehr durch die "hervorragende Beratung" gesunken. Albring stellte sich insbesondere gegen das Vorhaben einiger Parlamentarier, dass die Ärzte ihre Beratungsunterlagen offenlegen müssten. Dies sei eine "Kriminalisierung der Frauenärzte". Auch die "qualvolle dreitägige Bedenkzeit" lehne sein Verband ab.

Die Kriminologin Monika Frommel von der Kieler Christian-Albrechts-Universität warnte ebenfalls vor einer möglichen Kriminalisierung von Ärzten durch "bürokratische Kontrolle" und Bußgeldverfahren. Dabei bestünde die Gefahr, dass Ärzte künftig die medizinische Indikation nur noch bei Lebensgefahr für die Frau stellten. Derzeit sind Abbrüche nach der 12. Schwangerschaftswoche zulässig, wenn ein Arzt feststellt, dass die Gefahr einer schwerwiegenden physischen oder psychischen Beeinträchtigung für die Schwangere besteht. "Spätabbrüche sind sehr selten und können letztlich nicht verhindert werden", schloss Frommel.

Volker von Loewenich von der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin sagte, ein Arzt müsse ohnehin beraten, bevor eine Frau die Schwangerschaft abbreche: "Ansonsten ist der Eingriff eine Körperverletzung." Loewenich forderte, für Schwangere in Konfliktsituationen eine interdisziplinäre Beratung zu gewährleisten. So sei auch die Heranziehung von Kinderärzten wichtig, die beurteilen könnten, wie das Leben mit einem behinderten Kind sich gestalten kann.





 
 

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